Eklat im Bezirk Oberwart endet vor Gericht
Trafikant: "Meine Familie ist mein größter Feind!"

Prozess um Trafikanten-Streit im Bezirk Oberwart endete mit einem Überraschungs-Urteil. | Foto: Collage-Heigl
  • Prozess um Trafikanten-Streit im Bezirk Oberwart endete mit einem Überraschungs-Urteil.
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„Ich schlage dir die Zähne aus!“, die Drohung gegen den Vater. Anspucken und Schubsen in Begleitung mit: „Ich schwöre dir, ich bringe dich um. Hier und jetzt. Sofort mit meinen eigenen Händen!“, die Drohung gegen die Schwester. Familien-Fehde par excellence. Der Täter: Sohn bzw. Bruder und zugleich Trafikant aus dem Bezirk Oberwart. So eindeutig die „gefährlichen Vorwürfe“, so überraschend der Prozess im Landesgericht Eisenstadt. Mit einem anfänglich nicht zu erwartenden Urteil...

BEZIRK OBERWART. Der Angeklagte, Mitte 40. Einschlägig vorbestraft. Betreibt seit einigen Jahren eine Trafik im Bezirk Oberwart. Bekennt sich nicht schuldig zu all den erhobenen Vorwürfen. Die, von der Staatsanwältin vorgetragen, nicht ganz ohne sind. Immerhin geht es mehrmalige Morddrohungen im Rahmen von Spuckerei und Stoßerei. Dadurch seien Vater und Schwester, die beiden Opfer dieses eskalierten Streites, „in Furcht und Unruhe versetzt worden“.

Schimpfwörter ja. Bedrohung nein

Ganz anders sieht das der Beschuldigte. Der unverhohlen eine verbale Auseinandersetzung am 28. Mai in der Trafik zugibt. Auch mit Schimpfwörtern, die man normalerweise nicht sagt. Niemals aber sei es zu Drohungen gekommen. Auf Befragung von Richterin Dr. Karin Lückl schildert der Mann den Ablauf des Familien-Zanks.

Streit mit Vater in der Trafik

„Es war ein Samstag. Ich saß in meinem Büro. Meine Schwester, sie arbeitete bei mir als Angestellte mit 20 Stunden, bediente im Verkaufsraum einige Kunden. Als mich mein Vater besuchen kam und mir eine Jause mitbrachte, machte er mir plötzlich Vorwürfe. Ich würde mit dem Auto spazieren fahren - und meine arme Schwester muss alleine in der Trafik arbeiten.“ Es folgte eine Diskussion. Die der Vater mit der Botschaft beendete, dass er, aufgrund der jetzigen Situation, nächste Woche nicht zu einer Familienfeier erscheinen wird. Und verließ den Kiosk.

Streit mit Schwester, zugleich Angestellte

„Ich wollte wissen, warum sich meine Schwester bei meinem Vater beschwert, mir aber nichts sagt. Immerhin bin ich ihr Arbeitgeber“, erklärte der Angeklagte. „Also stellte ich sie zur Rede. Dabei kam es zu einer Streiterei. Unschön. Immerhin war eine Kunde im Verkaufsraum. Im Zuge dessen habe ich ihr barsch erklärt, dass sie hiermit fristlos entlassen ist! Und musste dabei erkennen, dass meine Familie mein größter Feind ist! Daraufhin nahm meine Schwester ihre Sachen und ist gegangen! Es gab aber definitiv keine Handgreiflichkeiten. Das kann ich auch beweisen!“

Video-Aufnahmen aus Überwachungskameras

Überraschung mit Aha-Effekt. Denn laut seinem Verteidiger gibt es Aufzeichnungen aus der Trafik von insgesamt drei Überwachungskameras, die er von seinem Klienten selbst erst vor kurzem erhalten hat. Das bis dahin unbekannte Video-Beweismaterial begutachteten daraufhin sowohl Richterin als auch Staatsanwältin. Kurz darauf holte die Vorsitzende den Vater in den Zeugenstand. Der schilderte, dass sein Sohn seine Schwester hasst. Er ihm immer seine Spielschulden bezahlt habe. Und ihn zur Rede gestellt hat, wegen der Arbeit.

Schleich di und nimm deine depperte Tochter mit

Auch warf der Zeuge ein: „Meine Tochter ist behindert und muss alleine arbeiten, während die Frau von meinem Sohn zu Hause sitzt und nicht hilft!“ Als es noch weitere Einblicke ins triste Familien-Leben geben sollte, unterbrach die Richterin. „Hat sie ihr Sohn bedroht im Rahmen des Streites?“ „Er hat zu mir gesagt, ich muss mich vor dir nicht rechtfertigen. Schleich di und nimm deine depperte Tochter gleich mit!“ „Ich will wissen, ob er sie mit dem Zähne ausschlagen bedroht hat, wie sie bei der Polizei angegeben haben?“ „Ich habe es so empfunden, gehört habe ich es nicht.“

Beschimpft. Bespuckt. Faule Sau...

Dann nahm die „bedrohte“ Schwester im Zeugenstuhl Platz. Sie habe zuerst einen Streit zwischen Vater und Bruder im Büro wahrgenommen. Im Anschluss wäre sie, hinter verschlossener Schiebetüre, an der Reihe gewesen. „Nase an Nase hat er mich beschimpft und bespuckt. Mich faule Sau und krebskranke Drecksau genannt. „Er sagte auch, dass er mich mit seinen eigenen Händen umbringen wird. Ich hatte Angst und Panik. Daher bin ich sofort aus dem Geschäft gelaufen und habe geweint!“

5 Minuten entpuppten sich als 15 Sekunden

„Wie lange hat der Streit hinter verschlossenen Türen gedauert?“, fragte die Richterin. „Mindestens fünf Minuten. Das habe ich so im Gefühl. Vielleicht sogar länger!“ „Ich halte ihnen jetzt vor, dass ich gerade Videoaufnahmen von Überwachungskameras aus der Trafik gesehen habe. Da zeigt sich eindeutig, dass diese besagte Türe nur 15 Sekunden lang zu war. Und keine 5 Minuten oder länger!“ „Das weiß ich dann nicht. Vielleicht ist das Band manipuliert.“ „Warum waren sie erst zwei Tage nach dem Vorfall bei der Polizei?“ „Weil es mein Bruder ist und ich dachte, wir können das übers Wochenende intern klären!“

Zuerst Arbeiterkammer, dann Polizei

„Sie führen auch einen Prozess gegen ihren Bruder wegen ungerechtfertigter Entlassung. Haben sie zuerst Anzeige erstattet oder waren sie zuerst bei der Arbeiterkammer?“ „Hmmm. Ich glaube. Hmmm. Weiß ich nicht genau. Bei der Arbeiterkammer war ich auf alle Fälle vormittags!“ „Die Anzeige bei der Polizei haben sie nach 15 Uhr erstattet. Also waren sie trotz der geschilderten Drohungen ihres Bruders zuerst bei der Arbeiterkammer und haben erst danach die Anzeige gemacht!“ „Möglich...“.

Urteil: Freispruch im Zweifel

Vorsitzende Dr. Karin Lückl hatte genug gehört. Ein Vater, der die Drohungen gegen ihn selbst nicht gehört hat. Sowie eine Schwester mit Widersprüchen. Das Urteil: „Freispruch im Zweifel!“. Begründet damit, dass die von der Schwester geschilderte deftige Auseinandersetzung, laut Video, so nicht gewesen sein kann. Zudem waren arbeitsrechtliche und finanzielle Belange vordringlicher als die Anzeige bei der Polizei. Keine Stellungnahme gab die Staatsanwältin ab, daher ist der Richterspruch nicht rechtskräftig.

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