Pinkafeld
Katastrophenhilfsfonds des Landes Burgenland neu aufgestellt
LR Astrid Eisenkopf, LA Christian Drobits und Bgm. LA Kurt Maczek stellten die Reformen im Katastrophenhilfsfonds in Pinkafeld vor.
PINKAFELD. Die Wetterlage in unseren Breiten wird immer unbeständiger. Etliche Unwetterkapriolen mit Starkregen und Überflutungen in den vergangenen Jahren haben gezeigt, wie hilflos der Mensch gegen natürliche Gewalten ist.
"Das Land Burgenland fördert über die Katastrophenbeihilfe seit Jahren die Behebung von Schäden, die durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung oder Hagel entstehen. Aktuell werden Auszahlungen aus dem Katastrophenfonds des Landes – der mit jährlich 500.000 Euro dotiert ist - so gestaltet, dass einkommensabhängig zwischen 20 und 30% Prozent der vom Land Burgenland geschätzten Schadenssumme nach Abzug der Versicherungsleistung ausgezahlt werden. Die maximale Entschädigungshöhe liegt derzeit bei 30.000 Euro", berichtet LR Astrid Eisenkopf.
Grundlegende Reform für Private und Unternehmen
Mit einer grundlegenden Reform wird das Burgenland jetzt eine Vorreiterrolle im Bundesländer-Vergleich übernehmen und das finanzielle Auffangnetz speziell für Privathaushalte verstärken. Vor allem bei existenzbedrohenden Schäden werden betroffene Bürger deutlich profitieren, weil Schäden bis zu einer Obergrenze von 70.000 Euro – unter Abzug der Versicherungsleistung bzw. eines Versicherungsselbstbehaltes – zur Gänze vom Land abgedeckt werden.
"Das bisherige System war dringend reformbedürftig, weil in einer Vielzahl von Fällen nur geringe Beiträge zur Auszahlung kamen", so Eisenkopf. Eine Neuregelung bringt jetzt weitreichende Verbesserungen für die Betroffenen - Unternehmen und vor allem Privatpersonen - , soll aber auch die Eigenverantwortung in Form von Versicherungsvorsorge erhöhen.
Die wesentlichen Neuerungen
- Die Richtsätze zur Bewertung von Katastrophenschäden, die seit 2009 unverändert sind, werden für Unternehmen und Privathaushalte generell um 20 Prozent erhöht. Das entspricht in etwa der Erhöhung des Baukostenindex seit 2010 (17%).
- Bei Privathaushalten wird das Land Burgenland die maximale Entschädigungshöhe von derzeit 30.000 auf 70.000 Euro anheben.
- Liegt eine Versicherung vor, wird diese von der Schadenssumme abgerechnet; generell werden jedoch 10.000 Euro als angenommene Versicherungsleistung in Abzug gebracht.
Für alle Schäden, die über dieser Einstiegsschwelle liegen, wird das Land Burgenland in Zukunft bis zur Höhe von 70.000 Euro die Restsumme zur Gänze abdecken. „Das Land sorgt mit dieser Lösung dafür, dass alle von Umweltkatastrophen betroffenen Menschen bei existenzbedrohenden und elementaren Schäden umfassend und effektiv finanziell unterstützt werden. Wir lassen keine Burgenländerin und keinen Burgenländer im Stich“, versichert Eisenkopf.
Gesamtkosten schwer abzuschätzen
Die Gesamtkosten sind bei Naturkatastrophen schwer abzuschätzen. Es ist bei dieser Neuregelung aber davon auszugehen, dass von Landesseite jährlich allein für Privathaushalte das Zwei- bis Dreifache der bisherigen Entschädigungssummen ausbezahlt werden – also zwischen 400.000 und 500.000 Euro. Die Kofinanzierung von 60:40 zwischen Bund und Land ist gesetzlich geregelt.
Die entsprechende Verordnung wird in der nächsten Sitzung der Landesregierung beschlossen und rückwirkend ab 1. Jänner 2019 gelten. „Das heißt: Auch alle im bisherigen Jahresverlauf bereits gemeldeten Unwetterschäden werden neu kalkuliert“, sagt LA Christian Drobits, SPÖ-Spitzenkandidat für die Nationalratswahl.
Fallbeispiele:
- Schaden 70.000 Euro, keine Versicherung: 60.000 Euro (Höchstbeitragsgrenze 70.000 Euro minus 10.000 Euro fiktive Versicherungsleistung) werden vom Katastrophenfonds des Landes gedeckt
- Schaden 70.000 Euro, Versicherung zahlt 12.000 Euro: 58.000 Euro (70.000 Euro Höchstbeitragsgrenze minus 12.000 Euro Versicherungsleistung) werden vom Katastrophenfonds des Landes gedeckt
- Schaden 18.000 Euro, keine Versicherung: 10.000 Euro fiktive Versicherungsleistung werden vom Schaden abgezogen - vom Katastrophenfonds des Landes erfolgte eine Entschädigung iHv. 8.000 Euro
- Schaden 18.000 Euro, Versicherung zahlt 12.000 Euro: Differenz zwischen Schaden und Versicherungsleistung, d.h. 6.000 Euro, werden vom Katastrophenfonds des Landes gedeckt.
- Schaden 8.000 Euro, keine Versicherung: keine Entschädigung durch Katastrophenfonds des Landes.
Landesrätin Astrid Eisenkopf ergänzt, dass sich das Land bei besonderen „Härtefällen“ vorbehält., auch über die Höchstbeitragsgrenze auszuzahlen.
Bezirk Oberwart
Der Bezirk Oberwart war auch in diesem Sommer von Unwettern mit Starkregen, Sturm und Hagel betroffen, die große Schäden an Gebäuden und landwirtschaftlichen Feldern verursachten. Die Feuerwehren sind bei der Beseitigung der Schäden ein wichtiger Partner.
Im Jahr 2018 wurden aus dem Bezirk Oberwart von Privathaushalten 12 Schadensfälle beim Amt der Burgenländischen Landesregierung gemeldet. Ausbezahlt wurde im Jahr 2018 an Private eine Schadenssumme in der Höhe von 29.803,91 Euro. Mit der neuen Richtlinie wären Private Haushalte wesentlich besser ausgestiegen, denn mit der neuen Richtlinie hätten 69.017,56 Euro im Bezirk Oberwart ausbezahlt werden können.
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