Corona-Virus
Neue Corona-Verschärfungen treten ab Montag in Kraft
Diese Änderungen treten ab Montag, 14.09. um 00:00 Uhr in Kraft. Das hat die Regierung am Freitag bekannt gegeben.
Hier kommt die allgemeine Maskenpflicht wieder
Schulen: Auf den Gängen, aber nicht in den Klassen
Im Handel, also in allen Geschäften
In der Gastronomie - also zB für die Kellner
Bei Kundenkontakt, bei dem der Abstand nicht eingehalten werden kann
Hier gilt die Maskenpflicht noch immer
In öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis
Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (ausgenommen am zugewiesenen Sitzplatz)
In Apotheken, Pflegeheimen, Krankenanstalten und Kuranstalten sowie an Orten, an denen Gesundheits-und Pflegedienstleistungen erbracht werden
Im Lebensmitteleinzelhandel (z.B. Bäckerei, Fleischerei, Konditorei)
In Tankstellen mit angeschlossenen Verkaufsstellen von Lebensmitteln
In Bankfilialen
In Postfilialen sowie bei Postpartnern
Bei Dienstleistungen, wenn der 1-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann oder keine anderen Schutzmaßnahmen (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden sind
Bei Demonstrationen, wenn der 1-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann
In Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und im Innenbereich von Ausflugsschiffen
Diese Verschärfung gibt es bei Veranstaltungen
Indoorveranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze: Maximal 50 Personen
Großveranstaltungen Outdoor ohne zugewiesenen Sitzplätze: Maximal 100 Personen
Indoorveranstaltungen mit zugewiesenem Sitzplätzen: 1.500 Personen
Großveranstaltungen Outdoor mit zugewiesenem Sitzplätzen: 3.000 Personen
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