Coronavirus
Testungen in Betrieben im Bezirk Oberwart gestartet
Im Bezirk Oberwart wurden die Corona-Tests der Wirtschaftskammer Burgenland in den Betrieben gestartet.
BEZIRK OBERWART. Die Menschen und die Betriebe im Land wollen möglichst bald wieder komplett raus aus dem Lockdown und in gewohnter Form ihrer Arbeit nachgehen. „Bis zur ausreichenden Durchimpfung wird es dafür Maßnahmen im Umgang mit dem Virus benötigen – allen voran regelmäßige und flächendeckende Testungen“, erklärt dazu Wirtschaftskammerpräsident Peter Nemeth.
Daher werde auch ein Ausbau der Test-Infrastruktur des Landes notwendig sein. Zusätzlich unterstützt die Wirtschaftskammer die Mitgliedsbetriebe mit vollem Engagement. Die Schulung von firmeneigenem Testpersonal ist erfolgreich angelaufen und kürzlich wurde auch die Testung durch mobile Testteams vor Ort in den Unternehmen gestartet. „Die Betriebe übernehmen Verantwortung, die Wirtschaftskammer hilft vor Ort“, so Nemeth.
Mobile Testteams
Nun wurde die mobile Corona-Testaktion der Wirtschaftskammer Burgenland direkt vor Ort bei den Betrieben auch im Bezirk Oberwart gestartet. „Testen, um das Virus zu besiegen“ heißt die Devise, bei der die Wirtschaftskammer die heimischen Betriebe unterstützt.
Mobile Testteams nehmen nach Voranmeldung vor Ort in den Betrieben Covid-19-Schnelltests vor. Dieses Angebot kann von Mitgliedsbetrieben mit einem bis max. 25 Beschäftigten in Anspruch genommen werden. Anmeldung mit Anzahl der zu testenden Personen unter testung@wkbgld.at.
Ausbildung von Testpersonal
Die Ausbildung von Testpersonal soll die burgenländischen Unternehmen dabei unterstützen, geschultes Personal für Covid-19-Testentnahmen (Gewinnung von Probenmaterial und Durchführung von Antigen-Tests) direkt im Betrieb aufzubauen.
Testungen in Betrieben
Kostenersatz
Ab 15. Feber soll den Betrieben ein Kostenersatz erstattet werden - von je zehn Euro pro durchgeführten Test. Bei allen Tests muss medizinisches Personal die Aufsicht übernehmen - das können Betriebsärzte oder externe Ärzte, Rettungsorganisationen oder Apotheker sein. Ein negatives Testergebnis soll auch als Nachweis dort dienen, wo Eintrittstests vorgeschrieben sind.
Größere Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern müssen die Tests jedenfalls in der Testplattform des Bundes eintragen. Sie bekommen dafür einen eigenen Zugang zur AGES-Datenbank. Für kleinere Betriebe gibt es eine Sonderregel. Sie können sich die Anzahl der durchgeführten Tests von der medizinischen Aufsicht bestätigen lassen und diese bestätigten Tests zur Förderung einreichen, wie auch auf der Infoseite der WKÖ ausgeführt wird.
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