Aufgriff nach Fremdenpolizeigesetz

Am Mittwoch, 25.05.2011 um 09:45 Uhr, wurde im Zuge des Streifendienstes eine etwa 35 bis 40 Jahre alte männliche Person im Gemeindegebiet von Lend einer fremdenpolizeilichen Kontrolle unterzogen. Der offensichtlich Fremde war durch sein ungepflegtes Äußeres und seine heruntergekommene Kleidung aufgefallen.

Nach umfangreicher fremdenpolizeilicher Kontrolle konnte die angehaltene Person keinerlei Ausweisdokumente vorweisen. Auch eine Verständigung war sehr schwierig. Die Person gab in schwer verständlichem Englisch offensichtlich unwahre Angaben zu seiner Person an. Er gab an aus Russland zu stammen. Zu seiner Einreise ins Bundesgebiet von Österreich konnte der Mann ebenfalls keine Angaben machen. Die Angaben zu seiner Person wurden im EKIS abgeglichen, jedoch ohne Ergebnis. Bei einer Personendurchsuchung nach den Bestimmungen des Fremdenpolizeigesetzes konnten keinerlei persönliche Gegenstände gefunden werden. Die Person ist mittel- und unterstandslos.

Nach umfangreichen Ermittlungen im Sinne des Fremdenpolizeigesetzes konnte um 18:39 des gleichen Tages die Identität der aufgegriffenen, verwahrlosten Person festgestellt werden. Über einen Abgleich in der EURODAC-Datenbank konnte mittels Abnahme von Fingerabdrücken der Person eindeutig eine Identität zugeordnet werden. Es handelt sich um einen 33-jährigen beschäftigungslosen EU-Bürger aus der Slowakei der in Österreich aufhältig ist und seinen Lebensunterhalt mit Begehung diverser Diebstähle bestreitet. Er nannte sich bei der Erstbefragung "MARCO PANTANI" - dies ist ein italienischer Radrennprofi der 2004 an einer Überdosis Kokain gestorben ist - mehr wollte er zu seiner Person nicht angeben. Bereits zuvor wollte er mit dieser falschen Identität Polizisten täuschen.

Der Slowake saß vor kurzem bereits in Deutschland für mehrere Monate wegen Diebstahl und Widerstand gegen die Staatsgewalt im Gefängnis. Nach seiner Enthaftung in Deutschland dürfte er umgehend nach Österreich gereist sein. In Österreich ist bzw. war er als EU-Bürger rechtmäßig aufhältig. Dort verübte er im Bereich Schladming mehrere Ladendiebstähle. Er wurde von der PI Schladming überführt und daraufhin in die JVA Leoben überstellt. Am 16.05.2011 wurde er aus der JVA Leoben entlassen. Danach stahl er in Sankt Gallen (Bezirk Liezen) ein Fahrrad und begann abermals einen Ladendiebstahl. Nach kurzer Anhaltung auf der Polizeiinspektion in St. Gallen wurde er nach Absprache mit der dort zuständigen Staatsanwaltschaft auf freiem Fuße angezeigt. Kurz darauf wurde er wieder mit einem anderen gestohlenen Fahrrad auf frischer Tat betreten. Auch dieses Mal hatte er einen Ladendiebstahl begangen und blieb auf freiem Fuß. (dazu gab es Medienberichte am 22. Mai 2011 in der Steiermark). Der 33-jährige wird in die Slowakei abgeschoben.

www.bundespolizei.gv.at

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