Leserbrief "Wildnisgebiet Sulzbachtäler – Sonderschutzzone für Wölfe?"

Foto: dergeradeweg.com

Der Nationalpark Hohe Tauern hat große Akzeptanz in der Bevölkerung und genießt den höchstmöglichen ökologischen und naturschutzrechtlichen Standard. Das war auch der Grund für die rasche internationale Anerkennung des Größten Naturschutzgebietes Österreichs. Die Alpine Weidewirtschaft, Jagd und Wald tragen zur Schönheit und vor allen zur Artenvielfalt von Pflanzen und Tieren bei. Manchmal wurde auch durch Übernutzung die Artenvielfalt geschädigt. Was hat nun das völlige Aussperren von Menschen für einen Sinn? Es steht ja wörtlich im § 2 „Der Zweck der Unterschutzstellung ist die Schaffung eines Wildnisgebiet, das von natürlichen Prozessen geprägt und frei von menschlichen Eingriffen ist."
Ausnahme: Die herkömmliche Form des Wanderns und Bergsteigens auf den hierfür bestehenden, markierten bzw. ausgewiesenen Wegen und Steigen ist erlaubt. Die Erhaltung und Markierung dieser Wege ist aber genehmigungspflichtig. Was passiert aber, wenn die Genehmigung nicht erteilt wird? Dann ist das „Schutzziel“ erreicht, die völlige Aussperrung der Wanderer, Bergsteiger, Steinsucher. Nachdem dieses neue Sonderschutzgebiet ja auch an Almweiden grenzt, stellt sich die Frage: Was passiert, wenn Rinder oder Schafe sich in diese Gebiet begeben und von Bauern gesucht werden?
Das Betretungsverbot steht klar und deutlich im § 2 und in den Erläuterungen wird es unmissverständlich erklärt. Für mich ist es unverständlich, warum hier Nationalpark-Direktor Herr Wolfgang Urban beschwichtigt und von Missverständnissen redetet.
Ich erkenne keinen Sinn in der Ausweisung eines Wildnisgebietes Sulzbachtäler, weder ökologisch, auch nicht wegen der natürlichen Dynamik, weder für Pflanzen noch Tiere. Es ist jetzt der größtmögliche Schutz für Fauna, Flora und Habitate sichergestellt und wird nicht in Frage gestellt.
Was ist nun der wirkliche Sinn dieser Ausweisung eines Wildnisgebietes? Sollte hier ein passender Lebensraum für den Wolf geschaffen werden?
Die Fakten sind klar: Ein Wildnisgebiet kann man nur ausweisen, wenn man ein Betretungsverbot umsetzt. Ich hoffe dass ein Betretungsverbot in der Salzburger Landesregierung keine Mehrheit hat.

ÖK-Rat Robert Zehentner,
Taxenbach

Nachfolgend der gegenständliche BB-Bericht:
http://www.meinbezirk.at/pinzgau/lokales/nationalpark-8000-hektar-neues-wildnisgebiet-d2027171.html

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