Tödlicher Badeunfall: Zwei Lehrerinnen verurteilt

Das Bezirksgericht in Zell am See | Foto: Justizministerium
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ZELL AM SEE. Bei einem Unfall im Hallenbad Zell am See im Juli 2014, war eine zwölfjährige Schülerin aus Saalfelden ertrunken. Heute sind zwei Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung am Bezirksgericht Zell am See zu jeweils drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Eine dritte Lehrerin wurde freigesprochen. Der Verteidiger der Lehrerinnen meldete Berufung gegen das Urteil an.

Verletzung der Aufsichtspflicht
Die Staatsanwaltschaft hatte den drei Lehrerinnen Verletzung der Aufsichtspflicht vorgeworfen. Die Angeklagten wiesen die Anschuldigung zurück. Die Nicht-Schwimmerin sei in dem Hallenbad beaufsichtigt worden, erklärten die Lehrerinnen. Die Schülerin der Neuen Mittelschule Saalfelden war erst eine Woche vor dem Unfall mit ihrer Mutter und ihren Geschwistern aus Syrien gekommen. Man habe sich mit der syrischen Staatsbürgerin, auf Englisch unterhalten können. Eine Mitschülerin habe zudem mit dem Mädchen in türkischer Sprache kommuniziert. Eine der beschuldigten Lehrerinnen erklärte, sie habe gesehen, wie das Mädchen zum Umkleidebereich gegangen sei.

Zeugen widersprechen Pädagoginnen
Richterin Herlinde Oberauer befragte im Zuge des Prozesses sämtliche 19 Mitschüler, niemand konnte die Angaben der Pädagoginnen bestätigen. Mindestens zwei Kinder hatten beobachtet, wie das syrische Mädchen den Nichtschwimmerbereich verlassen hatte. Ein pensionierter Lehrer, der gerade die Prüfungen für ein Schwimmabzeichen abnahm, beobachtete die Zwölfjährige rund zehn Minuten, als sie sich am Rand des tiefsten Teils des Beckens aufhielt. In einem unbemerkten Augenblick ging sie unter. Badegäste fanden sie später leblos am Boden des Beckens. Die Schülerin konnte zunächst wiederbelebt werden, starb aber wenig später im Spital.

Verurteilt
Aufgrund der stimmigen Zeugenaussagen sprach die Richterin zwei der Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung schuldig. Beide wurde zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die dritte Pädagogin wurde freigesprochen, weil sie zum Zeitpunkt des Unfalles mit der Beaufsichtigung der Buben beim Sprungbrett, das ist in einem anderen Bereich des Bades, beschäftigt war. Der Verteidiger der Lehrerinnen meldete Berufung gegen das Urteil an, es ist daher noch nicht rechtskräftig.

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