Bewilligungsdauer von Beschneiungsanlagen wird verlängert
Verlängerung auf 30 Jahre bringt Deregulierung und Entbürokratisierung
SALZBURG/PINZGAU. Die Dauer einer Bewilligung von Beschneiungsanlagen wird von 20 auf 30 Jahre verlängert. Das ist das Ergebnis der heutigen 200. Sitzung der Arbeitsgruppe Wasserwirtschaft und Naturschutz.
Nur bei bestehenden Anlagen soll bei Anträgen zur neuerlichen Bewilligung die Dauer von 20 Jahren bleiben. "Die neue Regelung der Richtlinie für Beschneiungsanlagen entspricht den Forderungen nach Deregulierung und Entbürokratisierung gemäß dem Projekt 'DeregulierungKonkret' des Landes. Für die Seilbahn-Unternehmen ergibt sich durch die längere Gültigkeit der Bewilligung ein geringerer behördlicher Aufwand", betonten Landeshauptmann-Stellvertreterin Dr. Astrid Rössler und Landesrat Dipl.-Ing. Dr. Josef Schwaiger nach der Sitzung.
Die Arbeitsgruppe Wasserwirtschaft und Naturschutz wurde 1983 eingerichtet. Seither wurden in den 199 Sitzungen insgesamt 934 Vorhaben vorgestellt. 206 dieser Vorhaben betrafen Beschneiungsanlagen, 416 Wasserkraftanlagen, 209 Hochwasserschutzvorhaben sowie 103 sonstige Vorhaben. Zu diesen Projekten wurden von der Arbeitsgruppe Urteile abgegeben und Empfehlungen ausgesprochen.
Der Vorteil der Arbeitsgruppe liegt darin, dass sich Interessengruppen, die ein Vorhaben einreichen, viele Einzelwege ersparen. Anstatt die jeweiligen Fachdienststellen getrennt zu besuchen, müssen sie nur einmal bei der Arbeitsgruppe erscheinen. Innerhalb der Arbeitsgruppe findet eine Koordination der Vorgaben der einzelnen Fachdienststellen statt.
Text: LMZ
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