ÖGB-Frauen waren im Pinzgau unterwegs

Stephanie Bacher, Gabi Proschofski und Andrea Bründlinger mit zwei interessierten Maxi-Markt-Mitarbeiterinnen. | Foto: ÖGB
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Ungerecht: Seit 27. September arbeiten Salzburger Frauen „kostenlos“
In Salzburg verdienen Frauen für die gleiche Arbeit noch immer durchschnittlich 26 Prozent weniger als Männer. In Tagen gerechnet bedeutet dies, dass Männer bereits am 27. September jenes Einkommen erreicht haben, wofür Frauen noch bis 31. Dezember arbeiten müssen. Statistisch gesehen sind damit für Frauen 96 Tage „unbezahlt“. Um auf diese Ungerechtigkeit aufmerksam zu machen, waren auch heuer wieder GewerkschafterInnen rund um den Equal Pay Day in ganz Salzburg unterwegs. Im Pinzgau machten sie am vergangenen Montag u. a. im Maxi Markt Bruck Station. Unter dem Motto „Darf’s a bisserl mehr sein?“ verteilten sie Einkaufstaschen und Infomaterial. Ihre Forderungen wurden dabei von den angesprochenen Passantinnen durchwegs positiv aufgenommen.
„Einkommensunterschiede haben viele Ursachen, die sachlich nicht gerechtfertigt sind“, weiß ÖGB-Frauensekretärin Gabi Proschofski. „Frauen verlieren Geld beim Berufsstart, durch die Babypause, durch Teilzeitarbeit und haben allgemein geringere Karrierechancen. Auch die Anrechnung von Vordienstzeiten, die Einstufung sowie Zulagensysteme erweisen sich für Frauen häufig als Einkommensfallen.“
Laut Proschofski verringert sich die Einkommensschere jährlich um kaum einen Prozentpunkt. Sollte es in diesem Tempo weitergehen, müssten Frauen noch über 30 Jahre auf Lohngleichheit warten. „Steter Tropfen höhlt bekanntlich den Stein. Deshalb werden wir ÖGB-Frauen nicht müde auf diese Einkommensungerechtigkeiten bei unseren Besuchen in Betrieben, Einkaufszentren und Fußgängerzonen über unsere Verbesserungsvorschläge hinzuweisen und dadurch eine Besserung der Situation zu bewirken.“

Die aktuellen Forderungen der GewerkschafterInnen lauten:
· Mindesteinkommen von 1300 Euro bei Vollzeitbeschäftigung
· Verpflichtende Frauenförderung in Betrieben bestimmter Größe
· Verbindliche Quoten in Führungspositionen
· Ausweitung der gesetzlichen Einkommenstransparenz auf kleinere Betriebe

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