Fortsetzung der Verhandlung
Missbrauch der Stieftochter: Pongauer (76) angeklagt
Am Salzburger Landesgericht wird heute die Verhandlung rund um einen mutmaßlichen Fall von Kindesmissbrauch im Pongau fortgesetzt. Der angeklagte 76-Jährige wird beschuldigt, sich an seiner damals minderjährigen Stieftochter sexuell vergangen zu haben.
SALZBURG/PONGAU. Bereits 2011 soll der Mann angefangen haben, die damals sechsjährige Stieftochter sexuell zu missbrauchen. Weiters wird ihm auch körperliche Verletzung seiner Frau und seines Sohnes vorgeworfen. Im Raum stehen die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen, der Vergewaltigung, Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses, fortgesetzte Gewaltausübung, Nötigung und der Körperverletzung.
Die Verhandlung
Die erste Verhandlung zu dem Fall fand am 27. Februar statt. Heute, am Montag, den 10. Juli geht es am Landesgericht weiter. Bislang leugnet der Angeklagte die Vorwürfe. Lediglich eine Körperverletzung seiner Frau wurde seinerseits eingeräumt. Bei dem Vorfall soll er sie an der Kleidung gepackt und gegen ein Gartentor gedrückt haben. Neben der fortgesetzten Gewaltausübung gegenüber seiner Frau soll er auch mehrmals seinen Sohn attackiert haben. Zu diesen Vorfällen soll es zwischen Ende 2013 und Sommer 2019 gekommen sein. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, den Jungen mit einem Hausschuh geschlagen, mit der Hand attackiert und gegen den Oberschenkel getreten zu haben.
Kindesmissbrauch
Sehr schwer wiegen vor allem die Vorwürfe rund um den mutmaßlichen sexuellen Missbrauch der Stieftochter. 2011 soll der Angeklagte begonnen haben, seine zu diesem Zeitpunkt sechsjährige Stieftochter zu missbrauchen. 2015 und 2016 soll er sie zu dem Beischlaf gleichzusetzenden Handlungen gezwungen sowie auch vergewaltigt haben. Der Anklageschrift zufolge kam es zu den Vorfällen, als Mutter und Sohn gemeinsam außer Haus waren.
Erlebnisfundiert
Laut einem gerichtlich beeideten Gutachter sollen die Angaben des Mädchens und des Sohnes erlebnisfundiert sein. Zwar konnte sich die Betroffene bei der ersten Vernehmung nicht erinnern, später dann aber doch. Ein Grund dafür soll gewesen sein, dass sie bei der ersten Vernehmung sehr aufgewühlt gewesen sei. Den Angaben des Gutachters zufolge seien die Umstände, die zur Rückkehr der Erinnerungen geführt haben, aber nachvollziehbar.
Intrigen
Laut Berichterstattung der Krone ist der Angeklagte seit dem Vorjahr geschieden. Gegenüber der Vorsitzenden des Schöffensenates soll er angegeben haben, dass die Vorwürfe erfunden seien und auf Intrigen seiner Ex-Frau und der Großeltern der Kinder basieren würde. Die Kinder wären von der Ex-Frau zu den Aussagen angestiftet worden.
Unser Erstbericht:
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