Verordnung wird pausiert
Freier Sonntag für Beschäftigte im Lebensmittelhandel kommt zurück

- Freut sich über die Einigung: Michael Huber, Geschäftsführer der Gewerkschaft GPA Salzburg.
- Foto: GPA Salzburg
- hochgeladen von Alexander Holzmann
In Tourismusorten soll die Verordnung zur Sonntagsöffnung während der Zeit des Beherbergungsverbotes aufgehoben werden.
PONGAU. Der freie Sonntag für Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel kommt – zumindest vorübergehend. Darüber freut sich die Gewerkschaft GPA Salzburg, die sich gegen die Sonntagsöffnung stark gemacht hat: Die Salzburger Verordnung, welche in genau definierten Wintertourismusorten die Sonntagsöffnung im Lebensmittelhandel zulässt, soll zumindest für die Dauer des Beherbergungsverbots ausgesetzt werden. „Nachdem die Touristen heuer ausbleiben, ist die Sonntagsöffnung völlig unsinnig und die Beschäftigten müssen trotz ausbleibender Kunden ihr wohlverdientes Wochenende opfern. Vom ressortzuständigen Landeshauptmann-Stv. Heinrich Schellhorn haben wir die Zusage, dass das temporäre Aus der Sonntagsöffnung ehestmöglich umgesetzt wird“, sagt Michael Huber, Geschäftsführer der GPA Salzburg.
"86 Prozent lehnen Sonntagsöffnung ab"
Auf Sozialpartner-Ebene konnte man mit der Wirtschaftskammer Salzburg rasch eine Einigung erzielen. „Von Seiten der Landespolitik folgte schließlich die Erkenntnis, dass die Sonntagsöffnung aufgrund fehlender Touristen heuer keinem etwas bringt. Die Handelsangestellten in den Wintersportorten sind aufgrund der Sonntagsöffnung besonders belastet. 86 Prozent jener, die bereits jetzt am Sonntag im Handel arbeiten, lehnen die Sonntagsarbeit entschieden ab", verweist Huber auf eine Umfrage unter 2.500 Handelsbeschäftigten aus dem Jahr 2018. Und er fährt fort:
"60 Prozent der Beschäftigten, die am Sonntag in Salzburg arbeiten müssen, kommen entweder aus dem Pongau oder aus dem Pinzgau, und denen kommt der freie Sonntag nun sehr entgegen.“
– Michael Huber, Geschäftsführer der Gewerkschaft GPA Salzburg
Pongau fast flächendeckend betroffen
Die Sonntagsöffnung in Salzburg basiert auf einer Verordnung des Landeshauptmannes. Diese gestattet es dem Handel in genau definierten Tourismusorten von 1. Dezember bis zum 30. April an Sonntagen für bis zu vier Stunden Lebensmittel und sonstige Waren des persönlichen Bedarfs zu verkaufen. Den Pongau betrifft die Regelung fast flächendeckend, nur drei Gemeinden sind nicht per Verordnung als Tourismusorte definiert, nämlich Bischofshofen, Hüttau und Schwarzach. Alle übrigen 22 Gemeinden des Bezirks gelten als Tourismusorte, auch wenn es dort kein örtliches Skigebiet gibt.
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