Ausbildung
Neue Förderrichtlinien für Bildungsscheck

Seit 1. Jänner 2019 gelten die neuen Förderrichtlinien für den Salzburger Bildungsscheck. | Foto: Landesmedienzentrum/shutterstock
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Das Land Salzburg  will die berufliche Aus- und Weiterbildung mit 2,5 Millionen Euro unterstützen. Dafür wurde nun eine neue Förderrichtlinie in Kraft gesetzt.

SALZBURG (ama). Für das Jahr 2019 wurde vom Land Salzburg beschlossen für den Bildungsscheck Fördergelder in der Höhe von 2,5 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Einher mit dieser Entscheidung gelten seit dem ersten Jänner auch neue Richtlinien für den Erhalt der Förderung. "Damit wollen wir zu einer besseren beruflichen Qualifizierung der Salzburger beitragen", erklärt Landeshauptmann Wilfried Haslauer die neuen Richtlinien.

Neuerung für Fördergrenzen

Die Lehrausbildung beziehungsweise der zweite Bildungsweg bei Erwachsenen gewinnt an Bedeutung. Aus diesem Grund werden jetzt Vorbereitungskurse auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung gefördert. Dies geht bis zu 50 Prozent der Kurskosten, beziehungsweise bis zu maximal 2.000 Euro. Generell wurde die Förderhöchstgrenze von 1.300 Euro auf 2.000 Euro angehoben. Das gilt für Antragsteller über 18 Jahren deren höchster Abschluss zu Kursbeginn die Pflichtschule ist.

Förderung der Pflege

Auch der Pflegekräftemangel wurde in den neuen Richtlinien für den Bildungsscheck berücksichtig. Der förderbare Personenkreis in der Pflegeausbildung wurde erweitert. Hier werden nun Kurskosten für Ausbildungen zu Heimhilfen und Diplompflegekräfte bis zu 50 Prozent gefördert. Das Maximum ist auch hier mit 2.000 Euro angesetzt.

Online-Antrag

Die Anträge für den Bildungsscheck des Landes Salzburg können nur online eingereicht werden. Personen die bei diesem Vorgang Hilfe benötigen sollen von ihren Sachbearbeitern unterstützt werden. Das Ansuchen kann vor Kursbeginn eingereicht werden und bis spätestens drei Monate nach Abschluss der Ausbildung. "Der Bildungsscheck soll Erwachsenen Anreize geben, sie stärker motivieren und auch unterstützen, an beruflichen Aus- und Weiterbildungen teilzunehmen", betont Landeshauptmann Wilfried Haslauer.

Voraussetzungen

Um den Bildungsscheck beantragen zu können müssen Ansuchende einige Grundvoraussetzungen erfüllen. Der Hauptwohnsitz muss im Bundesland Salzburg sein. Es werden ausschließlich berufsorientierte Weiterbildungen und Ausbildungen gefördert. Kosten die nicht vom Antragsteller selbst bezahlt werden, werden nicht übernommen. Es werden ausschließlich die Kurskosten übernommen. Die Kosten der Bildungsmaßnahme dürfen die Bagatellgrenze von 200 Euro nicht unterschreiten.

Akademiker nur im Ausnahmefall

Akademiker sind prinzipiell von der Förderung ausgeschlossen. Ausnahmefälle sind hier Arbeitslose, Wiedereinsteiger, Mindestsicherungsbezieher und geringfügig Beschäftigte. Auch Studiengebühren und Kosten für eine Ausbildung mit akademischen Grad enden, werden nicht übernommen.

Folgende Personenkreise werden als förderwürdig erachtet:

  • Arbeitnehmer
  • Freie Dienstnehmer
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Lehrlinge
  • Wiedereinsteiger
  • Arbeitslose
  • selbstständige Erwerbstätige – mit in Summe max. fünf Beschäftigten bzw. Lehrlingen
  • Bezieher von Weiterbildungs- und Bildungszeitgeld
  • Mindestsicherungsbezieher

Für alle Fragen rund um Bildung, Weiterbildung, Berufswechsel, Um- oder Neuorientierung steht Ihnen das Infoteam des Netzwerkes Bildungsberatung zur Verfügung. Die Beratungen sind kostenfrei, vertraulich und anbieterneutral.

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