Verbot privater Feuerwerke gilt auch zu Silvester
Die Stadt Linz weist darauf hin, dass das Abfeuern von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 bis F4 im Ortsgebiet grundsätzlich verboten ist. Die Regelung gilt das ganze Jahr über und natürlich auch zu Silvester. Nicht einmal Feuerwerkskörper der Kategorie F2 – dazu zählen Baby-Raketen, Vulkanfontänen, Sprungräder, Knallfrösche, Blitzknallkörper, Doppelschläge und Pyrodrifter – dürfen im Linzer Stadtgebiet gezündet werden. Übrigens ist es seit Juli 2013 verboten, Schweizerkracher zu verkaufen, der...