Lärmschutzverordnung
Drööööhn, der Rasenmäher haut dich aus dem Bett
Bei den immer sonniger werdenden Tagen möchte man es sich natürlich im eigenen Grünen gemütlich machen. Jegliche Gartenarbeiten von Heckenschneiden über das regelmäßige Rasenmähen stehen auf dem Tagesplan. Um dies zeitlich einzugrenzen greifen die Lärmschutzverordnungen der einzelnen Gemeinden.
REGION PURKERSDORF. In der Gemeinde Purkersdorf herrscht eine Nachtruhe von 20 bis 7 Uhr in der Früh. Auch am Wochenende gilt ab 18 Uhr eine Ruheverordnung. Für Sonn- und Feiertage gilt dies ganztägig. Die Gemeinde Tullnerbach sieht dies ähnlich und hat zusätzlich noch eine Mittagsruhe von 12 bis 13 Uhr beschlossen. Bürgermeister Johann Novomestsky sieht positiv auf diese Vorschrift: " Wir haben keine Probleme mit Verstößen der Lärmschutzverordnung." Auch Bürgermeisterin aus Wolfsgraben Claudia Bock schätzt die örtliche Lage so ein:
"Eigentlich ist es bei uns recht ruhig. Man kann vielleicht in der Rasenmähsaison etwas mehr Gartenarbeiten bemerken."
Dennoch sei es in Wolfsgraben so, dass die Nachbarn bei Problemen miteinander reden und das Thema das gemeinschaftlich und ohne große Aufregung gelöst werde. Aus Sicht der Polizei sei diese Herangehensweise laut Philipp Harlod, Bezirkspolizeikommandant für St. Pölten Land, die beste:
„Grundsätzlich gilt jedoch: Wenn der Lärm eingestellt ist, sind die Anrufer zufrieden. Anmerken möchte ich auch, dass es empfehlenswert ist, zuvor selbst mit dem Nachbarn zu sprechen bevor man die Polizei involviert. Dies kann sehr schnell zu Missverständnissen in einem sonst guten Nachbarschaftsgefüge führen. Hier gilt, wie in vielen anderen Bereichen, dass Kommunikation der Schlüssel zu einem harmonischen Miteinander ist.“
Mittagsruhe und Zweitwohnsitzer
"Manche Gablitzer wünschen eine Mittagsruhe, welche auch schon diskutiert wurde. Dennoch wurde sich dagegen entschieden", sagt Bürgermeister Michael Cech. Ein gegenseitiges Verständnis sei hier dennoch die Grundlage für ein friedliches Nachbarschaftsverhältnis. In der Gemeinde Mauerbach gilt an Samstagen eine Ruheverordnung ab 13 Uhr.
"Bei uns gibt es vereinzelte Probleme hinsichtlich der Verordnung. Vor allem Zweitwohnsitzer welche am Wochenende einfach mähen sind hier die Problemstifter",
so Bürgermeister Peter Buchner. Dennoch sei dies dann meist relativ unkompliziert zu regeln.
Heutzutage keine eigene Regelung
Pressbaum geht einen anderen Weg.
"Früher hat es eine Verordnung gegeben, aber im Grunde ist das Thema und in den zugrundeliegenden Landesgesetzen geregelt",
so Bürgermeister Josef Schmidl-Haberleitner. Ganz selten seien Beschwerden ein Thema der Gemeinde.
Im Siedlungsverein
"Grundsätzlichen weiß ich über die Lärmschutzverordnung Bescheid", so Raphaela Winkler des Siedlervereins Gablitz. Dieser Verband der Eigenheimbesitzer hat sich speziell auf die Themen Natur und Garten spezialisiert und plant regelmäßige Veranstaltungen. Von den rund 120 Mitgliedern gelangen dennoch keine Beschwerden an den Verein. Sollte jemand Hilfe brauchen, da es beispielweise ein Problem mit dem Nachbar gibt, können die Mitglieder sich an den österreichischen Siedlerverband melden und dort eine Rechtsberatung annehmen.
Das könnte dich ebenfalls interessieren:
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.