Sitzungssaal des Rathauses
Gemeinderatssitzung der Pressbaumer
Nach der Vertagung der Punkte über die PKomm und Überprüfung der Befangenheit wurde eine erneute Gemeinderatssitzung für den 15.02.2024 angesetzt.
PRESSBAUM. Auf der Tagesordnung standen erneut die Abstimmungen rund um die Pressbaumer Kommunal GmbH. Rund 20 geschulte Mitarbeiter sind hier beschäftigt und leisten ihre Dienste. Bei einer Volksbefragung wurde darüber abgestimmt das Bad neu zu bauen. Im Zuge dessen wurde die PKomm von der Gemeinde beauftragt dieses zu bauen und zu führen. Dafür hat die Gesellschaft mit beschränkter Haftung einen Kredit von drei Millionen Euro aufgenommen. Dieser wird jährlich von der Gemeinde zurückgezahlt. Auch der Betrag welcher dazu führt, dass der Badbetrieb nicht kostendeckend ist, wird von der Gemeinde übernommen. 2023 erfolgte diese Auszahlung aufgrund einer Abstimmung nicht. Die Punkte 3) Badbeauftragung an PKomm und Punkt 4) Gesellschafterzuschuss PKomm 2024 wurden bei dieser Verhandlung abgesetzt, da es laut Jutta Polzer drei Möglichkeiten für die Führung des Badbetriebs gibt. Diese sollen vorher abgeklärt werden, in ein vertragliches Konstrukt gebracht werden und dann in der Sitzung im März zur Tagesordnung gehören.
Vertrag bezüglich Post
Jutta Polzer durfte bei der Abstimmung rund um den Vertrag der PKomm bezüglich der Post nur als Unterstützung dienen. Ihr Antrag lautet:
"Die Stadtgemeinde Pressbaum wird von 1. Mörz 2024 bis 31. August 2024 die PKomm damit beauftragen den Betrieb des Postpartners zu führen. Dies wird quartalsmäßig abgerechnet."
Den Antrag laut Wolfgang Kalchhauser der bereits am 28. Juni 2023 eingereicht wurde, belaufe sich auf die Forderung den Postbetrieb so zu belassen.
"Der Betrieb einer Postfiliale stellt eine notwendige Dienstleistung im Dienste der Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde dar. So wie in unseren Nachbargemeinden, nicht durch fragwürdige Privatisierungen und auch nicht durch die sogenannte PKomm-GesmbH, die Jahr für Jahr durch Steuergeld am Leben gehalten werden muss",
erklärt Kalchhauser. Dieser Gegenantrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Der Antrag von Polzer wurde mehrheitlich angenommen.
Auflösung PKomm
Nun ging es wiederum um die Auflösung der Pressbaumer Kommunal GmbH. Kalchhauser bringt diesen Absatz zum Vorschein: "Niederösterreichische Gemeindeordnung Paragraph 50P Befangenheit: (1) Der Bürgermeister und die Mitglieder der Kollegialorgane sind von der Beratung und Beschlussfassung über einen Verhandlungsgegenstand wegen Befangenheit ausgeschlossen: Punkt fünf. …,wenn sonstige wichtige Gründe vorliegen, die geeignet sind, ihre volle Unbefangenheit in Zweifel zu setzen." Diese Regelung wurde dennoch abgestritten und Alfred Gruber brachte seinen Dringlichkeitsantrag:
"Der Beschluss sieht vor, dass diese Entscheidung nach der Fertigstellung des von der Gemeinde bereits vergebenen Auftrags zur Prüfung der Gesellschaft durch einen Wirtschafts- und Steuerprüfer getroffen wird. Dabei war insbesondere der wirtschaftliche Istzustand der PKomm sowie deren Geschäftszweige und deren Sinnhaftigkeit zu beurteilen. Aufgrund des vorgelegten Prüfberichts soll dieser Beschluss des Gemeinderates über die Zukunft der PKomm durch eine eigene Arbeitsgruppe bis Ende September vorbereitet werden."
Einstimmig wurde dies anerkannt.
Finanzierung einer Gebührenbremse
Der Dringlichkeitsantrag, vorgehoben von Markus Naber, betrifft die Finanzierung der Gebührenbremse von 128.575 Euro an die Gemeinde Pressbaum. Diese soll möglichst schnell den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt werden. Hierbei gibt es vier Varianten, Variante zwei soll dabei gewählt werden. Die Abstimmung dazu verlief einstimmig. Josef Schmidl-Haberleitner beendete die Sitzung:
"Vorher gab es schon eine Besprechung und daher ein Dankeschön für die schöne Zusammenarbeit."
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