Reservierungen
Trotz Termin kein Ertrag in der Geschäftstätigkeit
Immer öfter soll es in der heutigen Zeit vorkommen, dass Kundinnen und Kunden trotz Reservierung nicht erscheinen. Wir haben uns in der Region umgehört.
REGION. Der natürlich damit verlorene Platz in der "Warteliste" für andere Interessierte der Dienstleistung oder der Gastronomie schlägt den Unternehmerinnen und Unternehmern auf den Magen. Trotz Buchung können sie keinen Ertrag liefern und die Arbeitszeit kann ebenfalls nicht effizient genutzt werden.
Eine Entscheidung muss her
Das Café Corso in Pressbaum überrascht mit einer klaren Vorgangsweise:
"Wir notieren den Namen und die Telefonnummer der Person welche reserviert hat und nicht gekommen ist. Diese darf in Folge bei uns nicht mehr reservieren",
so Markus Meissl. Grundsätzlich, so verrät er, kommt dies aber nicht wirklich oft vor und ist in diesem Fall nicht geschäftsschädigend.
Eine ähnliche Auffassung dazu hat Scarlett Kandioler - Nageldesignerin in Gablitz. In ihrer Arbeit der Dienstleistung kommt es gar nicht vor, dass ihre Kunden nach Terminvereinbarung nicht auftauchen. Bei Krankheit oder sonstigen unvorhergesehenen Angelegenheiten wird ihr in der Früh des Termintages abgesagt. Nach ihrer fünfjährigen Pause war es auch ein Ziel Neukunden auzubauen: "Neukunden, welche bei einem Termin nicht erscheinen, bekommen bei mir keinen neuen Termin", so Kandioler. Eine Stornogebühr gibt es bei ihr nicht und ihre Kundinnen sind eigentlich nur Stammkunden, welche sich ihre weiteren Termine für das ganze Jahr über ausmachen.
"Ich kenne alle Kundinnen und sie wiederum kennen mich. Da ist es bis jetzt nie notwendig gewesen an den Rahmenbedingungen zu feilen",
vermerkt die Nageldesignerin.
Selten, aber doch
Im Vagabunt Tattoo-Studio in Mauerbach geht Tätowiererin Natalie Cet so vor: "Ich bin da sehr human, bei Stammkunden verlange ich keine Anzahlung, da man die Kundinnen und Kunden persönlich kennt und ihnen dadurch ein gewisses Vertrauen schenkt." Eher besteht hier die Möglichkeit den Termin auf ein anderes Datum zu verschieben. Bei Neukunden sehe die Abwicklung etwas anders aus:
"Bei der Besprechung vor dem Entstehen des Tattoos ist eine Anzahlung von 50 Euro zu zahlen. Diese wird in weiterer Folge dann gutgeschrieben",
so erklärt es Cet. Wenn die Kundin oder der Kunde nicht zum vereinbarten Termin erscheint, dann wird dieser Betrag behalten.
"Zur Sicherheit sind diese 50 Euro da. Somit hat man zumindest einen kleinen Betrag während der sozusagen verlorenen Zeit erwirtschaftet",
stellt die Tätowiererin fest. Dennoch käme dies bei ihr ganz selten vor. Sie versuche auch den Kunden zu erreichen und auf die Anzahlung aufmerksam zu machen. Seit ihr Studio 2021 eröffnete kam dies nicht einmal fünfmal vor.
Wirtschaftlich gesehen
"Gebuchte Termine werden von Kunden einfach nicht wahrgenommen, obwohl das Nagelstudio oder die Kosmetikerin diesen Termin fixiert hat. In diesen Branchen wird oft telefonisch reserviert. So ist es kaum möglich eine Anzahlung von den Kunden zu verlangen oder eine tragfähige Grundlage für die Geltendmachung des Schadens zu schaffen. Aus diesem Grund ist es verständlich, dass die persönlichen Dienstleister mehr Kunden annehmen, als es ihnen zeitlich möglich ist. Die Konsequenz ist, dass der Kunde manchmal trotz Terminvereinbarung warten muss", betrachtet Mario Burger von der WKO St. Pölten dieses auftretende Phänomen.
"Ich denke wer einen Termin vereinbart, soll auch im Falle der Verhinderung diese rechtszeitig dem Vertragspartner bekanntgeben. Die Alternative zum respektvollen Umgang und der Planbarkeit sind Anzahlungen oder ungeplante Wartezeiten, was auch nicht im Sinne der Kunden ist",
da ist auch Burger sich sicher.
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