ÖAMTC warnt vor Wildunfällen im Frühjahr
Besonders im Frühjahr ist der Wildwechsel sehr stark, VErkehrsteilnehmer sollten daher besonders achtsam unterwegs sein.
REGION PURKERSDORF/NÖ (pa). Wildtiere sind im Frühjahr sehr aktiv, entsprechend steigt gerade die Gefahr von Wildunfällen. Zusammenstöße mit Rehen, Hirschen und Wildschweinen bergen auch für Autolenker Risiken. "Trifft man mit 50 km/h auf einen 20 kg schweren Rehbock, wirkt eine halbe Tonne auf Fahrzeug und Fahrer, bei 100 km/h beträgt die Aufprallwucht zwei Tonnen", erklärt Roland Frisch von der ÖAMTC Fahrtechnik. Die meisten Wildunfälle passierten übrigens in Niederösterreich.
Gefährliche Ausweichmanöver
Die größte Gefahr droht Autofahrern durch riskante Ausweichmanöver. "Wenn man mit dem Auto im Gegenverkehr landet oder einen Baum am Straßenrand touchiert, sind die Folgen dramatischer als bei einem Zusammenstoß mit einem Wildtier" so Frisch. Ist eine Kollision mit einem Wildtier unvermeidlich, sollte man stark bremsen und das Lenkrad gut festhalten. Wenn der Fahrer richtig reagiert, ist die Verletzungsgefahr bei einem Crash mit einem Wildtier für Autoinsassen relativ gering.
Bremsen und Mitschuld
Jedoch sollte man sich auch bewusst sein, dass wenn man etwa für einen Hasen oder Marder abrupt abbremst und dadurch ein Auffahrunfall entsteht, Mitschuld trägt und dafür herangezogen wird. Nur bei großen Wildtieren wie Rehe, Hirsche und Wildschwein ist man von einer Mitschuld ausgenommen, da die Verletzungsgefahr für den Lenker sehr groß ist. Besonders in der Dämmerung sollten Verkehrsteilnehmer wachsam sein.
Verhalten nach Wildunfall
Nach einem Unfall mit einem Wildtier ist Folgendes zu tun: Nach Möglichkeit an sicherer Stelle halten, Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen, Unfallstelle mit dem Pannendreieck absichern, eventuell verletzte Personen versorgen und Polizei oder Jagdaufseher verständigen, auch wenn das verletzte Tier davonläuft. Die so genannte "Blaulichtsteuer" fällt in der Regel nicht an. Verletzte Tiere nicht berühren oder mitnehmen. Wer ein verletztes oder getötetes Wild mitnimmt, macht sich wegen Diebstahls strafbar.
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