Nach Tötung eines Graureihers in verbotener Falle
"Es ging mir nur um den Bisam!"

Ein 79-Jähriger aus dem Bezirk Ried musste sich heute, 4. Oktober 2023, vor dem Landesgericht Ried wegen Tierquälerei sowie wegen des schweren Eingriffes in fremdes Jagdrecht verantworten. Bereits nach 15 Minuten wurde das Strafverfahren mittels Diversion und einer Strafe von 700 Euro beendet.
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  • Ein 79-Jähriger aus dem Bezirk Ried musste sich heute, 4. Oktober 2023, vor dem Landesgericht Ried wegen Tierquälerei sowie wegen des schweren Eingriffes in fremdes Jagdrecht verantworten. Bereits nach 15 Minuten wurde das Strafverfahren mittels Diversion und einer Strafe von 700 Euro beendet.
  • hochgeladen von Bernadette Wiesbauer

700 Euro muss jener 79-Jährige aus dem Bezirk bezahlen, welchem vorgeworfen wurde, einen Graureiher mit einer verbotenen Falle getötet zu haben. 

RIED. Heute, 4. Oktober, musste sich ein 79-Jähriger aus dem Bezirk Ried vor dem Landesgericht Ried wegen Tierquälerei sowie wegen des schweren Eingriffes in fremdes Jagdrecht verantworten. Bereits nach 15 Minuten wurde das Strafverfahren mittels Diversion und einer Strafe von 700 Euro beendet. 

Verantwortung übernommen

Der 79-jährige, bisher gänzlich unbescholtene pensionierte Landwirt gab an, dass er mit der benutzen Vorrichtung – auf einer Plattform wurden mehrere Fallen montiert – Bisamratten fangen wollte. Die Tiere würden seinen Fischteich unterwühlen, wodurch die Gefahr bestünde, dass der Teich ausrinne. Dass diese Fallen nicht erlaubt sind, habe er nicht gewusst. Bedauerlicherweise wurde mit der Falle ein Fischreiher getötet, wofür er auch die Verantwortung übernimmt. Für den auf einem Foto abgebildeten, in der Falle eingeklemmten Fisch, hatte der Pensionist folgende Erklärung: "Ich vermute, dass der Fischreiher zuvor einen Fisch gefangen hatte und ihm dieser auskam, als er in die Falle geriet."

"So fängt man keinen Bisam!"

Auf die Frage von Richterin Leonie Paischer, ob es nicht auch sein könnte, dass der 79-Jährige die Falle gezielt für den Reiher aufgestellt habe, da ihm dieser seine Fische gestohlen hatte, sagte der Rieder: "Ich konnte nie einen Verlust feststellen, es ging mir nur um den Bisam!" Diese Version nahm ihm Staatsanwalt Alois Ebner, selbst ein Jäger, nicht ab: "So fängt man keinen Bisam, das weiß ich seit Jahren!"

Trotzdem einigte man sich auf eine Diversion. Demnach erfolgte kein Schuldspruch, keine formelle Verurteilung und keine Eintragung ins Strafregister. Somit war die Angelegenheit, die laut Verhandlungsspiegel um 9.30 hätte starten sollen, allerdings schon um 9.00 losging, nach knapp 15 Minuten vom Tisch. Naturwacheorgan Ernst Sperl aus Riedau, der als Zeuge geladen war, wurde ohne Aussage wieder nach Hause geschickt.  

Graureiher verendete in verbotener Falle
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Foto: Cityfoto
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