Unabsichtlicher Schuss durch Oberarm
Freundschaft endete in "Horrornacht"
Jener 55-jährige aus dem Bezirk Braunau, welcher seinem besten Freund unabsichtlich durch den Oberarm schoss, musste sich heute, 23. Februar 2024, vor dem Landesgericht Ried verantworten. Richterin Leonie Paischer verurteilte den bisher unbescholtenen Mann zu fünf Monaten bedingter Haft und 2.400 Euro Geldstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
RIED/ BRAUNAU. Der Vorfall ereignete sich in der Nacht von 31. Oktober auf 1. November 2023. Nachdem der 55-Jährige mit seiner Lebensgefährtin gestritten und reichlich Schnaps getrunken hatte, besuchte er seinen besten Freund, einen 32-Jährigen aus dem Bezirk Braunau. Die beiden Männer wollten die Geburt des Kindes feiern. "Ich hatte eine Waffe dabei und wollte diese meinem Freund zeigen. Ich habe das Magazin herausgenommen und bin wahrscheinlich mit dem Finger an den Abzug gekommen, woraufhin sich ein Schuss löste", so der 55-Jährige, der sich vollumfänglich schuldig bekannte.
"Es tut mir sehr, sehr leid"
"Wenn die Kugel woanders gelandet wäre, dann würden Sie heute in Begleitung von da drüber hier sitzen. Das ist Ihnen schon klar?", deutete Richterin Leonie Paischer Richtung Gefängnis. Sie fragte den Angeklagten auch, ob er denn öfter mit einer Waffe spazieren fahren würde und ob man sich Sorgen machen müsse, dass so etwas noch einmal passieren könnte. Der Angeklagte beteuerte daraufhin, dass ihm der Vorfall unendlich täte und dass er sich seit dieser "Horrornacht" auch in psychologischer Betreuung befände.
"Möchte mit ihm nichts mehr zu tun haben!"
Zu einer persönlichen Entschuldigung kam es noch vor der Verhandlung. Die beiden Freunde umarmten sich und es flossen Tränen. Trotzdem betonte das Opfer später vor der Richterin, künftig nichts mehr von seinem Freund, der sogar sein Trauzeuge ist, wissen zu wollen. "Ich konnte wegen der Verletzung meine kleine Tochter nicht in den Arm nehmen. Er hat mir die schönste Zeit meines Lebens genommen. Ich möchte mit ihm nichts mehr zu tun haben!"
Falsche Beweisaussage
Neben des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung wurde der 55-Jährige auch der falschen Beweisaussage als Beteiligter angeklagt. Konkret soll er seinen Freund nach dem Vorfall gebeten haben, der Polizei einen anderen Tathergang zu schildern. "Hatten Sie Angst, dass Sie ins Gefängnis müssen?", fragte die Richterin. Der Angeklagte nickte. Er wurde von Richterin Paischer zu fünf Monaten bedingter Freiheitsstrafe und 2.400 Euro Geldstrafe verurteilt. Ausserdem muss der 55-Jährige dem Opfer Schmerzensgeld bezahlen und drei Jahre lang Bewährungshilfe in Anspruch nehmen. Die Verteidigung hat sich Bedenkzeit erbeten, daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
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