Selbstständiger nach schwerem Radunfall
"Für mich steht fest: Wir haben eine Zwei-Klassen-Medizin!"

Michael Kleinheinz in seinem Studio Haargenau in Neuhofen. | Foto: Kleinheinz
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Seit seinem schweren Radunfall am 28. Juni stellt der selbstständige Friseurmeister Michael Kleinheinz aus Neuhofen das Versicherungssystem infrage. Für ihn ist klar: Wir haben eine Zwei-Klassen-Medizin.

NEUHOFEN. Als am 28. Juni plötzlich das Rad seines Bikes blockierte, hatte Michael Kleinheinz keine Chance mehr: Er stürzte über den Lenker, schlug mit seinem Kopf auf dem Asphalt auf und überschlug sich anschließend. Dabei zog er sich trotz Radhelm einen Schädelbruch, einen Jochbeinbruch, einen offenen Nasenbeinsplitterbruch, eine Absplitterung an einem Ellbogen, einen Brustwirbelbruch und fünf Platzwunden zu. Zusätzlich schlug er sich zwei Schneidezähne und einen Eckzahn aus. "Der Unfall hat mich total aus dem Leben gerissen. Da ich aber sehr viel Geld in die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, kurz SVS, einzahle, ging ich davon aus, gut abgesichert zu sein", so Kleinheinz, der seit 2018 selbstständig ist: In Neuhofen betreibt er den Friseursalon Haargenau, als Franchisenehmer von Headdress individualisiert er Perücken. 

Der Unfall am 28. Juni 2026 richtete Michael Kleinheiz ordentlich zu. | Foto: Kleinheinz
  • Der Unfall am 28. Juni 2026 richtete Michael Kleinheiz ordentlich zu.
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Kein Zuschuss

Die Behandlung sämtlicher Knochenbrüche wurde auch vollständig von der SVS übernommen. Anders sah es allerdings beim Ersatz der ausgeschlagenen Zähne aus. Hier hätte die SVS nur die Kosten für medizinisch notwendige und abnehmbare Standardlösungen wie Teilprothesen übernommen, nicht aber für Implantate oder Brücken. Auch den freiwilligen Zuschuss der SVS in Höhe von 250 Euro pro festsitzendem Zahnersatz erhielt Kleinheinz nicht, und zwar aus einem ihm unverständlichen Grund. "Wie ich jetzt weiß, muss man in den fünf Kalenderjahren vor dem Eingriff mindestens drei Mundhygiene-Sitzungen nachweisen können. Ich war allerdings nur zweimal. Generell frage ich mich schon, wo hier in meinem Fall die Logik liegen soll. Meine Zähne waren vor dem Unfall völlig gesund. Hätte mich eine Mundhygiene vor einem Unfall geschützt? Ich glaube nicht", so Kleinheinz.

Michael Kleinheinz nach seinem Sturz: "Der Unfall hat mich völlig aus dem Leben gerissen!" | Foto: Kleinheinz
  • Michael Kleinheinz nach seinem Sturz: "Der Unfall hat mich völlig aus dem Leben gerissen!"
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"Anreiz zur regelmäßigen Mundhygiene"

Auf Nachfrage von MeinBezirk betont die SVS die Freiwilligkeit der Leistung. "Durch den Zuschuss erhalten jene Versicherten, die in ihre Gesundheit investieren, Zugang zu gewissen – über den „notwendigen Zahnersatz“ (gemeint ist ein abnehmbarer Zahnersatz, Anm. d. Red.) hinausgehende – Leistungen. Gleichzeitig soll damit ein Anreiz zur regelmäßigen Inanspruchnahme der Mundhygiene als wichtige Vorsorgemaßnahme im Bereich der Zahngesundheit gesetzt werden. Der Zuschuss wird gewährt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – unabhängig davon, warum der Zahnersatz notwendig ist.

"Zähne sind doch kein Luxus"

Dank einer Zusatzversicherung wird Michael Kleinheinz nicht auf allen Kosten für den fixen Zahnersatz sitzen bleiben. "So eine Zusatzversicherung ist aber mit zusätzlichen Kosten verbunden. Nicht jeder kann sich das leisten. Daher kann mir niemand erzählen, dass wir kein Zwei-Klassen-Gesundheitssystem haben. Meiner Meinung nach sind Zähne kein Luxus. Doch nur wer das Geld für eine Zusatzversicherung hat, bekommt hier im Ernstfall auch Unterstützung", so Kleinheinz.  Sein Rat an alle: "Investieren Sie in Ihren Versicherungsschutz. Auch eine Betriebsunterbrechungsversicherung und eine Betriebsausfallsversicherung kann ich nur wärmstens empfehlen. Denn ohne meine Zusatzversicherungen hätte ich aktuell mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen", so Kleinheinz.

Michael Kleinheinz in seinem Studio Haargenau in Neuhofen. | Foto: Kleinheinz
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