Knaller, Böller & Raketen: Sicherheit geht vor

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BEZIRK RIED. Sie sind das Highlight in der Silvesternacht: bunte Raketen, die den Nachthimmel zum Strahlen bringen. Doch der schöne Brauch birgt auch Gefahren, jedes Jahr kommt es beim Zünden der Raketen zu teils schweren Verletzungen. Um solche zu vermeiden, sollte bereits beim Kauf auf gute Qualität geachtet werden. "Aus unserer Sicht droht die größte Gefahr durch importierte Feuerwerksartikel", weiß Dieter Wurzer vom Pyrotechnikhandel in der Wirtschaftskammer Oberösterreich. "Diese Gegenstände weisen meist keine CE-Kennzeichnung auf, haben keine deutschsprachige Gebrauchsanleitung und werden auch keinen Qualitätskontrollen unterzogen, sie sind nur gefährlich. Ich kann nur jedem raten: Finger weg." Um dem Import von illegalen Produkten, vor allem aus Tschechien, einzudämmen, führt die Exekutive seit Jahren zu Silvester strenge Grenzkontrollen durch. Den "Importeuren" drohen dabei saftige Verwaltungsstrafen bis zu 3600 Euro.

Feiern ohne Feuer: Sicherheitstipps

Josef Wambacher, Bezirksleiter des OÖ Zivilschutzverbandes, ruft zu einem sorgsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern auf. "Sie dürfen nicht in Kinderhände gelangen, sollten nicht selbst hergestellt und dürfen nur nach Gebrauchsanweisung verwendet werden", weiß der Experte. Auch bei der Lagerung gibt es einiges zu beachten, so sollten Raketen & Co. nicht neben Ofen, Heizung oder in Taschen von Kleidungsstücken aufbewahrt werden. Beim Anzünden sollte das Streichholz vom Körper weg bewegt und ein Sicherheitsabstand eingehalten werden. Wichtig: "Raketen niemals aus der Hand abschießen, sondern aus Schneehaufen, Rohren oder Ähnlichem. Wenn die Rakete nicht sofort zündet, mindestens zehn Minuten warten ehe man nachkontrolliert. Besser mit Wasser übergießen, um eine Nachzündung zu vermeiden", empfiehlt der Experte. Sollte es dennoch zu Verletzungen kommen, die Brandwunde sofort kühlen und notfalls einen Arzt aufsuchen.

ZUR SACHE
Im Pyrotechnikgesetz ist die Altersbeschränkung für Feuerwerkskörper klar dargelegt. Feuerwerk der Kategorie F1, auch Kinderfeuerwerk genannt, darf bereits an Personen ab 14 Jahren weitergegeben werden. Dennoch sollten die Kinder nie unbeaufsichtigt gelassen werden, da auch hier die Gefahr von Verbrennungen, zum Beispiel im Augenbereich, besteht. Feuerwerk der Kategorie F2 darf nur an Personen ab 16 Jahren überlassen werde. Eine Ausbildung im Pyrotechnikbereich ist für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorien F3 und F4 erforderlich.
Grundsätzlich ist das Feuern nur am Silvesterfeiertag erlaubt. An allen anderen Tagen wird eine Sondergenehmigung für den Gebrauch von pyrotechnischen Gegenständen im Ortsgebiet benötigt. In Ruhezonen, etwa Bereich von Krankenhäusern und Kirchen, ist es stets verboten. Auch in der Nähe größerer Menschenansammlungen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern nicht erlaubt.

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