Zivilschutz-Bezirksleiterin Yvonne Weidenholzer
"Zum Wohle aller: Verzichten Sie auf die Silvesterknallerei!"

Feuerwerke sind ohne ausdrückliche Genehmigung im Ortsgebiet verboten. | Foto: panthermedia/d3000
  • Feuerwerke sind ohne ausdrückliche Genehmigung im Ortsgebiet verboten.
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Wenn es Richtung Jahreswechsel geht, werden wieder unzählige Feuerwerksraketen und Böller gekauft, um das neue Jahr lautstark zu begrüßen. Dabei herrscht jedoch große Verletzungsgefahr, warum der OÖ Zivilschutz mit Bezirksleiterin Yvonne Weidenholzer dazu rät, auf die Silvesterknallerei zu verzichten.

RIED. Verletzungen im Bereich des Innenohres durch den Krach, Verbrennungen und Augenverletzungen passieren häufig. Das lautstarke Spektakel ist außerdem eine Belastung für viele ältere oder kranke Menschen, Tiere und die Umwelt. "Zum Selbstschutz gehört auch der Umweltschutz. Die Silvesterknallerei belastet die Umwelt – man denke nur an den Müll, der oft nicht weggeräumt wird“, so Weidenholzer, „nicht selten sind auch Sachbeschädigungen und Brände durch Blindgänger oder nicht sachgemäß bediente Feuerwerkskörper die Folge“.

Im Ortsgebiet verboten

„Wir informieren die Bevölkerung auch über Selbstschutz beim Silvester-Feuerwerk, aber wir sagen ganz klar: „Verzicht kommt hier vor Vorsorge! Wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, zum Wohle der Menschen, der Umwelt und der Tiere – und auch für sich selbst – auf die Silvesterknallerei zu verzichten“, erklärt Weidenholzer weiter. Grundsätzlich gilt: Die Verwendung von Feuerwerkskörpern beziehungsweise Silvesterknallern der Kategorie F2 – das ist in Österreich die gängigste verkaufte Kategorie – ist im Ortsgebiet ganzjährig verboten. Bürgermeistern steht es frei, per Verordnung Ausnahmen zu erlauben, aber nur, soweit keine Gefährdung für Menschen, deren Eigentum, die öffentliche Sicherheit oder unzumutbare Lärmbelästigungen zu befürchten sind. Innerhalb und in unmittelbarer Nähe zu Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen, Kirchen, Gotteshäusern sowie Tierheimen und Tiergärten ist die Verwendung von Feuerwerkskörpern grundsätzlich immer verboten. Auch das Zünden in der Nähe von leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Bereichen, wie zum Beispiel Tankstellen, Flüssiggastanks oder bei trockener Vegetation, ist verboten. Sollte es eine Ausnahmeverordnung geben, kann diese auf der Amtstafel der Gemeinde eingesehen werden.

Verbot ist vielen nicht bewusst

„Vielen Bürgerinnen und Bürgern ist das generelle Verwendungsverbot von Feuerwerk im Ortsgebiet nicht bewusst“, sagt Heidemarie Schachinger, Sicherheitsreferentin der Bezirkshauptmannschaft Ried und klärt weiters auf: „Ist keine Ausnahme verordnet, liegt eine Verwaltungsübertretung nach dem Pyrotechnikgesetz vor, wobei der Strafrahmen bis 3.600 Euro reicht.“

Auf www.zivilschutz-ooe.at gibt es, neben vielen anderen wichtigen Informationen, einen Selbstschutztipp zu diesem Thema. Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie außerdem auf www.bh-ried.gv.at.

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