Volksbefragung in St. Marienkirchen/H.
"Hoffen auf hohe Beteiligung"
Betonwerk: ja oder nein? – Darum geht's am 15. Jänner bei der Volksbefragung in St. Marienkirchen.
ST. MARIENKIRCHEN AM HAUSRUCK. Ende Juni 2022 war in der gut 900-Seelen-Gemeinde bekannt geworden, dass an der B141 Rieder Straße ein Betonwerk errichtet werden solle. Die Umwidmung der Grundstücke stand auf der Agenda des Gemeinderates, mit den Grundstückseigentümern hatte das Unternehmen dem Vernehmen nach bereits Vorverträge abgeschlossen.
Quasi über Nacht formierte sich die Bürgerinitiative Lebensraum St. Marienkirchen. Freude hatte damit erstmal keiner so wirklich. Bedenken und Befürchtungen wurden laut. 250 in aller Schnelle gesammelte Unterschriften gegen das Betonwerk-Projekt – eine Anzahl, die etwa einem Drittel der Wahlberechtigten St. Marienkirchner entspricht – ließen sich nicht einfach vom Tisch wischen. Mit einer langen Liste von Einwänden bezog die Initiative einen klaren Standpunkt: Gegen eine Betriebsansiedlung hätte man generell nichts, aber ein Betonwerk wolle man keinesfalls.
Bei Betonwerk denke man einfach an Lärm und Staub und an den Verkehr, zeigte Bürgermeister Günter Fisecker im Sommer Verständnis für die Bedenken der besorgten Bürger. Er bat auch darum, bei den Fakten zu bleiben. Die geplante Anlage sei moderner und deshalb nicht zu vergleichen mit den beiden Betonwerken, die in den Gemeinden Geiersberg und Neuhofen geschlossen würden. Durch eine Zusammenlegung der Standorte Neuhofen und Schernham an den neuen, verkehrsgünstig gelegenen Standort, komme es "insgesamt sogar zu einer Reduktion des Verkehrs im Gemeindegebiet St. Marienkirchen und in der Region", hielt auch Niederndorfer-Chefin Carola Fekter dagegen. Jetzt verweist sie auf das Gutachten des Umweltanwalts des Landes Oberösterreich – zu finden auf der Homepage der Gemeinde.
Im Oktober veranstaltete die Initiative Lebensraum St. Marienkirchen einen Info-Abend mit Vertretern der Firma Niederndorfer am Podium. Damals seien sich Bürgermeister und Bürgerinitiative einig gewesen, sich an die Ergebnisse einer Volksbefragung zu halten. Im November beschloss der Gemeinderat mit zehn Befürwortern und drei Gegenstimmen die Durchführung.
Akt der direkten Demokratie
Ablehnung habe es auch wegen der Kosten für die Gemeinde gegeben. Wie hoch diese sein würden, dazu wollte Ortschef Fisecker keine Schätzung abgeben. Grundsätzlich sei eine Volksbefragung ein Akt der direkten Demokratie. Bürger zu befragen sei aber sicherlich nicht für jedes Thema notwendig, gab der Bürgermeister zu bedenken. Emotionen seien zwar auch wichtig für eine Entscheidungsfindung, aber man solle nicht zu sehr auf eine Seite tendieren. "Ich gehe davon aus, dass der Gemeinderat so eine Entscheidung treffen kann", ist sich Fisecker sicher, dass dieses politische Gremium das auch ohne Volksbefragung geschafft hätte. Dafür seien sie ja gewählt worden, um auf Fakten basierend und mit dem notwendigen Weitblick zu entscheiden, so Fisecker.
"Ich gehe davon aus, das der Gemeinderat eine solche Entscheidung treffen kann."
Er hoffe jedenfalls – so wie auch die Initiative Lebensraum St. Marienkirchen – auf eine hohe Beteiligung. Für den Gemeinderat werde das Ergebnis der Befragung eine wichtige Entscheidungshilfe sein. Wie die einzelnen Mitglieder – vier von der FPÖ, neun von der ÖVP – zu einer Umwidmung dann entscheiden, das läge nicht in seinem Einflussbereich.
VOLKSBEFRAGUNG
Ein gutes Dutzend Mitglieder hat die Initiative Lebensraum St. Marienkirchen, die sich für die Durchführung einer Volksbefragung stark machte, die der Gemeinderat schließlich auch beschlossen hat.
Die Fragestellung der Volksbefragung am 15. Jänner in St. Marienkirchen lautet: "Sollen die Grundstücke in der Nähe des Auffahrtsbereichs der B141 in der Ortschaft Obereselbach – die Grundstücksnummern sind angegeben – für die Errichtung einer Betonmischanlage als Betriebsbaugebiet gewidmet werden?"
Wahlberechtigte können von 7.30 bis 12 Uhr ihre Stimme auf dem Gemeindeamt St. Marienkirchen abgeben. Auch für die Möglichkeit der Brief-Abstimmung wurde gesorgt.
Das Ergebnis einer Volksbefragung sei grundsätzlich nicht bindend, erklärt Bürgermeister Günter Fisecker den Unterschied zu einer Volksabstimmung, die auf Gemeindeebene nicht vorgesehen sei.
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