Kurzzeitpflege in den Alten- und Pflegeheimen des Sozialhilfeverbandes Rohrbach
Wenn pflegende Angehörige eine Auszeit brauchen, gibt es verschiedene Möglichkeiten.
BEZIRK. Im Bezirk Rohrbach werden über 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen daheim von ihren Angehörigen betreut. Ein Familienmitglied zu pflegen heißt aber nicht selten, dass die eigenen Wünsche und Bedürfnisse in den Hintergrund treten müssen. Mit steigender Pflegebedürftigkeit können die Betroffenen kaum mehr alleine gelassen werden. Um die Betreuung eines pflegebedürftigen Menschen überhaupt über einen längeren Zeitraum durchführen zu können, ist es aber ganz wichtig, sich immer wieder Auszeiten von der Pflege zu nehmen und sich ganz auf die eigenen Wünsche und Bedürfnisse zu konzentrieren.
Sechs Heime übernehmen Pflege
Die Angehörigen können ihre freie Zeit allerdings nur genießen, wenn sie ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder gut versorgt wissen. Gerne übernehmen die sechs Alten- und Pflegeheime des Sozialhilfeverbandes Rohrbach vorübergehend diese Betreuung. Im Rahmen einer Kurzzeitpflege können pflegebedürftige Menschen bis zu drei Monate in einem Heim verbringen und kehren anschließend wieder in ihr Zuhause zurück. Damit bei Bedarf auch ein entsprechender Betreuungsplatz zur Verfügung steht ist es wichtig, bereits bei der Urlaubsplanung Kontakt mit einem Alten- und Pflegeheim bzw. der Sozialberatungsstelle aufzunehmen und ein Zimmer zu reservieren. Möglich ist dies auch auf der Homepage unter: https://portal.linz.gv.at/at.linz.kzp-boerse/web/List.aspx
Kontaktdaten Alten- und Pflegeheime:
Jeweils Mo bis Fr von 8 bis 12 Uhr
Bezirksalten- und Pflegeheim Aigen-Schlägl:
Tel.Nr.: 07281/20005
Bezirksalten- und Pflegeheim Haslach:
Tel.Nr.: 07289/72036
Bezirksalten- und Pflegeheim Kleinzell:
Tel.Nr.: 07282/5701
Bezirksalten- und Pflegeheim Lembach:
Tel.Nr.: 07286/7393
Bezirksalten- und Pflegeheim Rohrbach-Berg:
Tel.Nr.: 07289/40161
Bezirksalten- und Pflegeheim Ulrichsberg:
Tel.Nr.: 07288/27038
Homepage SHV: http://www.shvro.at
Kosten
Die Kosten für die Kurzzeitpflege sind grundsätzlich selbst zu tragen, allerdings gewährt das Sozialministerium Service unter gewissen Voraussetzungen einen Kostenzuschuss. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei den Sozialberatungsstellen des Bezirkes Rohrbach.
(Tel. 07289/8851-69318, -69344; Email: office@shvro.at)
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