Klinikum Rohrbach
Terminvereinbarung in Spitalsambulanzen weiterhin notwendig

Patienten, die für eine planbare Untersuchung ins Spital kommen, müssen vorab einen Termin vereinbaren. | Foto: Foto: Drecun/panthermedia
  • Patienten, die für eine planbare Untersuchung ins Spital kommen, müssen vorab einen Termin vereinbaren.
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Trotz vieler Lockerungen hinsichtlich der Corona-Maßnahmen im öffentlichen Bereich bleiben die besonderen Sicherheits- und Schutzvorkehrungen für den sensiblen Spitalsbereich aufrecht.

ROHRBACH-BERG. Es ist weiterhin notwendig, für Ambulanzbesuche vorab einen Termin zu vereinbaren sowie entweder einen negativen Corona-Test vorzuweisen, eine entsprechende Impfung oder Genesung. Der Zugang ins Klinikum ist sowohl für Patienten als auch Besucher nur über die Schleuse und mit Maske möglich.

Patienten, die für eine planbare Untersuchung ins Spital kommen, müssen vorab einen Termin vereinbaren. Unter 05055477-22555 ist von Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr dafür eine eigene Terminvergabestelle eingerichtet. Ein Ambulanzbesuch ohne vereinbarten Termin ist nur im Notfall möglich.

3G-Regel beachten

Sowohl ambulante als auch stationäre Patienten müssen den Nachweis einer Impfung, einer Genesung oder eines negativen Antigentests mitbringen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, oder eines negativen PCR-Tests, nicht älter als 72 Stunden. Diese Testpflicht gilt ebenso für Begleitpersonen, sofern die Patientin/der Patient Unterstützung benötigt. Ausgenommen von der Testpflicht sind Akut-Patienten und Notfälle sowie Kinder unter sechs Jahren.

Termine pünktlich einhalten

„Im Wartebereich müssen die Abstandsregeln eingehalten werden, deswegen ist es notwendig, die Anzahl der Patienten sehr genau zu planen. Wir fordern die Patienten auch dringend auf, ihren Termin unbedingt pünktlich einzuhalten, um die Wartezeiten möglichst kurz zu halten“, so Wolfgang Tenschert, Ärztlicher Direktor am Klinikum Rohrbach. Ausgenommen von der Terminvereinbarung sind Notfälle und akute Erkrankungen. Jeder Akutfall wird auch weiterhin sofort behandelt. Ansonsten ist der Hausarzt die erste Anlaufstelle für Patienten. Er entscheidet, ob eine Einweisung ins Krankenhaus erforderlich ist.

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