Corona
Update: Ab 5. November gibt es Ausreisekontrollen in Rohrbach

Mit einer Ausreise-Testpflicht kommen vor allem auf Pendler harte Zeiten zu: Sie müssen beim Verlassen und bei der Einreise in den Bezirk einen 3G-Nachweis vorweisen. | Foto: Wolfgang Spitzbart
  • Mit einer Ausreise-Testpflicht kommen vor allem auf Pendler harte Zeiten zu: Sie müssen beim Verlassen und bei der Einreise in den Bezirk einen 3G-Nachweis vorweisen.
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Über das vergangene lange Wochenende sind auch die Corona-Zahlen in Rohrbach wieder explodiert. Wie gestern bereits angekündigt, gibt es nun auch im Bezirk eine Ausreise-Testpflicht. Diese tritt am Freitag, 5. November in Kraft.

BEZIRK ROHRBACH. Nachdem Rohrbach in der Vergangenheit bereits weltweiter Corona-Hotspot war, konnte man sich in den vergangenen Wochen im Vergleich zu anderen Bezirken in Oberösterreich über besonders niedrige Fallzahlen freuen. Damit ist es nun aber definitiv vorbei. Über das Allerheiligen-Wochenende sind die Corona-Infektionen im Bezirk stark gestiegen. Auch von gestern auf heute wurde ein starker Anstieg verzeichnet. Mittlerweile (Stand: 4.11.) liegt die 7-Tages-Inzidenz bei 718,8 (gestern: 648,1). Daher wurde nun auch über den Bezirk Rohrbach eine Ausreise-Testpflicht verhängt.

In der Bezirkshauptmannschaft wurde bereits in den vergangenen Tagen auf Hochtouren gearbeitet: "Wir haben den Krisenstab mittlerweile verdreifacht. Auf uns kommt hier ein sehr großer organisatorischer Aufwand zu." Dass sich Ausreisekontrollen vermeiden lassen, glaubte Bezirkshauptfrau Wilbirg Mitterlehner schon gestern nicht: "Die Zahlen steigen sehr stark. Wenn die Menschen nicht aufpassen und nicht impfen gehen, drohen die Kontrollen auch bei uns." Nun ist es fix: Ab Freitag, 5. November, gilt die Ausreise-Testpflicht. Eine offizielle Verordnung wurde soeben bekannt gegeben.

Warum gilt die Ausreise-Testpflicht?

Die Ausreise-Testpflicht wird auf Grundlage des Hochinzidenz-Erlasses des Bundes verhängt. Dafür müssen verschiedene Punkte zutreffen:

  • Mehr als 10 Prozent der in einem Bundesland insgesamt zur Verfügung stehenden Intensivbetten sind mit Covid-19-Patientinnen und -Patienten belegt, das sind in Oberösterreich 34 Intensivbetten. Derzeit liegen im Bundesland 58 Patienten mit einer Covid-19-Infektion auf den Intensivstationen.
  • Der Schwellenwert der über sieben aufeinanderfolgende Tage gemittelten 7-Tage-Inzidenz, dessen Höhe sich nach der jeweiligen Durchimpfungsrate im Bezirk richtet, wird überschritten. Im Bezirk Rohrbach liegt die Grenze des gemittelten Sieben-Tages-Inzidenzwertes aufgrund der Impfquote bei 500.

Bei einer aktuellen Durchimpfungsrate im Bezirk von 58 Prozent verzeichnet der Bezirk Rohrbach derzeit einen gemittelten 7-Tages-Inzidenz-Wert von 718,8. Eine Aufhebung der Maßnahmen wäre bei einer Inzidenz von weniger als 400 möglich. Steigt die Impfquote, etwa auf 60 bis 65 Prozent, wäre eine Aufhebung bereits bei einer Inzidenz von 500 möglich. Um die Maßnahmen bei einer Inzidenz von 600 aufzuheben, wäre eine Durchimpfungsrate von 65 bis 70 Prozent nötig.

Für wen gilt eine Ausreise-Testpflicht?

Die Ausreise-Testpflicht gilt für alle Personen, die den Bezirk verlassen wollen – unabhängig von ihrem Wohnsitz und unabhängig davon, wie lange sie sich dort aufgehalten haben. Als Nachweis gilt laut Bundes-Erlass ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf oder ein negativer Antigen-Test, nicht älter als 24 Stunden. Falls erforderlich werden seitens des Landes zusätzliche Testkapazitäten eingerichtet. Laut Bezirkshauptfrau Wilbirg Mitterlehner hat das Rote Kreuz, das die Tests im Bezirk durchführt, "seine Kapazitäten bereits stark erweitert".

Alle Testmöglichkeiten unter: land-oberoesterreich.gv.at/corona-info

Ausgenommen sind Geimpfte und Genesene

Von der Testverpflichtung ausgenommen sind alle, die bereits vollimmunisiert sind, sowie genesene Personen mit zumindest einer Covid-Teilimpfung. Auch für Einsatzkräfte im Einsatzfall gilt die Testverpflichtung nicht.

Weiters gilt die Ausreise-Testverpflichtung unter anderem nicht:

  • für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr
  • zur Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens und zur Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen
  • zur Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen Wegen sowie Fahrten im Rahmen des Strafvollzugs
  • für Kinder, Schülerinnen und Schüler die Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen zum Zweck der Teilnahme am Unterricht besuchen
  • für Personen, die Kinder zu und von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schüler zu und von Schulen transportieren, ausschließlich zum Zweck dieses Transports.

Impfangebote im Bezirk Rohrbach

Zur Impfung steht die Impfstraße des Landes OÖ im ehemaligen Gesundheitsamt in der Bahnhofstraße 11 in Rohrbach-Berg zur Verfügung. Impfungen finden hier jeweils donnerstags von 9 bis 12 und von 13 bis 16 Uhr, freitags von 13 bis 19 Uhr sowie samstags von 9 bis 12 und von 13 bis 16 Uhr statt.

Der Impfbus hält etwa am 8. November bei der Alfons-Dorfner-Halle in Lembach (17 bis 19 Uhr), am 13. November beim Gemeindeamt von Kleinzell (8.30 bis 12 Uhr), am 16. November beim Gemeindeamt von Arnreit (18 bis 20 Uhr), am 18. November beim Gemeindeamt von Niederkappel (17 bis 19 Uhr), am 19. November beim Stefansplatzerl in St. Stefan-Afiesl (18 bis 20 Uhr) sowie am 24. November beim Gemeindeamt in St. Peter (17 bis 19 Uhr).

Auch verschiedene Ordinationen bieten Impfaktionen ohne Anmeldung an: am 10. November bei Hermann Peter Füssl in Aigen-Schlägl (16 bis 18 Uhr), am 9. November von 16 bis 18 Uhr bei Alfred und Katharina Fegerl in Pfarrkirchen, am 11. November bei Sebastian Prammer in St. Veit (16 bis 18 Uhr) sowie bei Andreas Gabriel in Ulrichsberg am 9. November (16 bis 18 Uhr).

Sämtliche Pop-Up-Impfstellen, Impfbus-Stationen sowie andere Möglichkeiten zum Impfen ohne Anmeldung in Oberösterreich werden laufend auf www.ooe-impft.at aktualisiert.

PCR-Tests in Rohrbach

Ab heute gibt es an rund 30 öffentlichen Dauer-Teststraßen der Firma Wems, die sieben Tage pro Woche geöffnet sind, die Möglichkeit, zusätzlich zum Antigentest einen PCR-Gurgeltest zu machen. Die Anmeldung zur Testung erfolgt wie bisher über oesterreich-testet.at, vor Ort kann dann individuell entschieden werden, ob ein Antigentest und/oder ein PCR-Test abgenommen werden soll. Der PCR-Test wird mittels Gurgeltest abgenommen und das PCR-Testergebnis ist nach 24 Stunden verfügbar und als 3G-Nachweis gültig. Der Ablauf der Gültigkeit ist im Befund vermerkt (72 Stunden ab Durchführung des Tests). Der Antigentest hat eine Gültigkeitsdauer von 24 Stunden.

In Rohrbach werden PCR-Tests an folgendem Teststandort des Landes OÖ angeboten:

Lembach
ehemalige Tischlerei Lembach, Hammer 6, 4132 Lembach im Mühlkreis
Ab Mittwoch, 10.11.2021 

Öffnungszeiten:

  • Montag: 7 bis 12.30 und 13 bis 17 Uhr 
  • Dienstag: 10 bis 12.30 und 13 bis 19 Uhr
  • Mittwoch: 8 bis 12.30 und 13 bis 17 Uhr
  • Donnerstag: 10 bis 12.30 und 13 bis 19 Uhr
  • Freitag: 8 bis 12.30 und 13 bis 17 Uhr
  • Samstag: 8 bis 12.30 und 13 bis 17 Uhr
  • Sonntag: 8 bis 12.30 und 13 bis 17 Uhr

Auch in den Apotheken werden kostenlose PCR-Tests angeboten, und zwar in Aigen-Schlägl, Rohrbach-Berg und Neufelden.

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