Heizkostenzuschuss 2016/2017 beschlossen

Bürgermeister Dominik Reisinger und Landesrätin Birgit Gerstorfer | Foto: Foto: SPÖ OÖ/PloHe
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BEZIRK. Seit dem 9. Jänner können finanziell schlechter gestellte Oberösterreicher den Heizkostenzuschuss des Landes in Anspruch nehmen. Auf Antrag der SPÖ-Parteivorsitzenden Birgit Gerstorfer wurden dafür in Summe 3,382 Millionen Euro im Sozial-Budget des Landes vorgesehen. Alleine im vergangenen Jahr wurden 21.400 Oberösterreicher durch den Heizkostenzuschuss unterstützt. Im Bezirk Rohrbach profitierten 837 von dieser sozialen Unterstützung in den Wintermonaten.

Solidarität ist gefragt

„Gerade finanziell schlechter gestellte Personen müssen einen überdurchschnittlich großen Anteil ihres Einkommens für das Heizen aufwenden. Hier ist die Gemeinschaft gefragt, einkommensschwachen Rohrbachern solidarisch unter die Arme zu greifen. Alleine im vergangenen Jahr konnten durch den Zuschuss 837 Rohrbacher sowie deren Familien unterstützt werden“, so Bezirksparteivorsitzender Bürgermeister Dominik Reisinger und Birgit Gerstorfer, die als Sozial-Landesrätin den Heizkostenzuschuss in der Landesregierung auf den Weg gebracht hat.

Der Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2016/2017 beträgt 152 Euro und gebührt allen Oberösterreichern deren durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen die Höhe der Ausgleichszulagenrichtsätze 2017 nicht überschreitet.

Die entsprechenden Einkommensgrenzen betragen für:
Alleinstehende: 889,84 Euro
Ehepaar/Lebensgemeinschaften: 1.334,17 Euro
Erhöhung je Kind: 166,37 Euro (=Erhöhung des Richtsatzes für jedes Kind um 137,30 Euro zuzüglich Kinderzuschuss von 29,07 Euro)

Einschleifregelung

Auch heuer gibt es eine Einschleifregelung, wonach Personen, deren Einkommen bis zu 50 Euro über den entsprechenden Einkommensgrenzen liegt, einen Heizkostenzuschuss von 76 Euro erhalten. Nicht zum Einkommen zählen das Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Sonderzahlungen, wie beispielsweise auch der „Pensions- Hunderter“ für Pensionisten.
Die Antragsfrist für den Heizkostenzuschuss läuft seit 9. Jänner bis zum 14. April 2017. Anträge können in den Gemeindeämtern bzw. Magistraten gestellt werden. Das Antragsformular und alle Informationen sind auch auf der Homepage des Landes Oberösterreich unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/52800.htm verfügbar.

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