Österreichischer Motorsport-Verband
Obmann Wolfgang Grün äußert sich zu den Aussagen von Albin Scheuchenpflug

Der Obmann des ÖMSV nimmt Stellung zu den Aussagen des Rennfahrers. | Foto: Foto: Fotolia/Fiedels
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BEZIRK ROHRBACH.  Dem Rennfahrer Albin Scheuchenpflug wurde die Fahrerlizenz für 2019 verweigert. Rund um dieses Thema gab es viel Aufregung (Die Bezirksrundschau berichtete: https://www.meinbezirk.at/rohrbach/c-sport/albin-scheuchenpflug-wird-fahrerlizenz-fuer-2019-verweigert_a3401952)
Obmann Wolfgang Grün nimmt Stellung zu den Aussagen des Rennfahrers.

Stellungnahme des Obmanns

Es wurde einstimmig im ÖMSV Vorstand beschlossen Albin Scheuchenpflug für 2019 keine Lizenz auszustellen. Der Ablauf des Ausschlusses wurde laut Reglement durchgeführt und ist öffentlich einsichtig unter http://www.autocross.or.at/c35/index.php/start-seite.html. "Scheuchenpflug hat laut Reglement das Schiedsgericht einberufen und wurde seitens des ÖMSV über darauffolgende Schritte informiert. Daraufhin beschloss er das Schiedsgericht zu widerrufen und hat somit offiziell die Entscheidung zum Ausschluss anerkannt", erklärt Wolfgang Grün, Obmann des ÖMSV. Da Scheuchenpflug selbst jahrelanges Vorstandsmitglied des ÖMSW gewesen sei, solle ihm bewusst sein, dass der Job als Vorstandsmitglied in solchen Situationen nicht einfach ist. Der gesamte ÖMSV sei stets bemüht diesen Sport für Zuschauer, Sponsoren, Fahrer und alle dazugehörigen attraktiv zu gestalten. "Wie in jedem anderen Sport auch, gibt es beim Motorsport Situationen, in denen Entscheidungen für oder gegen Sportler getroffen werden müssen, welche dann entweder hingenommen werden oder nicht", sagt der Obmann und ergänzt: "Soweit uns bekannt ist, werden auch in anderen Sportarten Teilnehmer durch unsportliches Verhalten, nicht akzeptieren von Entscheidungen und öffentlicher Rufschädigung ausgeschlossen." Scheuchenpflug habe die Möglichkeit bekommen, das Schiedsgericht einzuberufen, um eine endgültige Klärung dieses Falles herbeizuführen. Er hat dies, laut Grün, jedoch zurückgenommen. Der ÖMSV sieht diesen Fall somit als abgeschlossen.

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