Landkreis Freyung-Grafenau
Grenzpendler müssen Corona-Test vorweisen

Pendler können die Tests in Österreich durchführen. Das Testergebnis muss beim Arbeitgeber vorgelegt werden.
  • Pendler können die Tests in Österreich durchführen. Das Testergebnis muss beim Arbeitgeber vorgelegt werden.
  • hochgeladen von Nina Meißl

Rohrbacher, die im Landkreis Freyung-Grafenau in Deutschland arbeiten, müssen ab sofort wöchentlich ein negatives Corona-Testergebnis vorweisen.

BEZIRK ROHRBACH. Aktuell pendeln etwa 90 Österreicher in den Landkreis Freyung- Grafenau ein. Dazu kommen Schüler, die im Landkreis Freyung-Grafenau eine Schule besuchen. Seit dem 29. Oktober gilt für sie eine Testpflicht, die vom Freistaat Bayern eingeführt wurde. Einmal pro Woche muss ein negatives Corona-Testergebnis vorgelegt werden. Diese Regelung gilt für alle Personen, die aus einem Risikogebiet regelmäßig mindestens einmal wöchentlich nach Bayern einreisen, um sich dort aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen zu Ausbildungszwecken oder zum Schul- oder Hochschulbesuch aufzuhalten.

Nachweis beim Arbeitgeber vorlegen

Die Nachweise können direkt beim jeweiligen Arbeitgeber bzw. in den Schulen und Hochschulen vorgelegt werden. Damit soll das Prozedere so einfach und unkompliziert wie möglich gehalten werden. Ähnliche Regelungen gelten in den Grenzlandkreisen Passau und Regen. Beauftragte Stellen im Sinne dieser Allgemeinverfügung sind im Landkreis Freyung-Grafenau die jeweiligen Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Schulen und Hochschulen der aus Risikogebieten einreisenden Personen. Sie sind von den Pendlern auch unverzüglich über das Auftreten von Symptomen zu informieren, die auf eine Erkrankung mit Covid-19 hinweisen. Pendler aus Risikogebieten, die aufgrund ihrer selbständigen Tätigkeit oder aus sonstigen geschäftlichen Gründen regelmäßig mindestens einmal wöchentlich in den Landkreis Freyung-Grafenau einreisen, bleiben zur Vorlage gegenüber dem Landratsamt Freyung-Grafenau verpflichtet. Nach Einschätzung von Landrat Sebastian Gruber haben die Betriebe vor Ort selbst den besten Überblick über ihre Arbeitnehmer, welche aus Risikogebieten kommen. Entsprechendes gilt für Schulen und Hochschulen. „Letztlich ist es ja auch im Interesse der Unternehmen, jegliches Infektionsgeschehen in den Betrieben zu vermeiden“, so Landrat Gruber.

Geldstrafe bei Verstoß

Die erstmalige Vorlage eines Testergebnisses ist binnen sieben Tagen nach der ersten auf den 23. Oktober 2020 folgenden Einreise erforderlich. Danach ist regelmäßig in jeder nachfolgenden Kalenderwoche ein entsprechendes Testergebnis vorzulegen. Für entsprechende Tests können die Testangebote in den jeweiligen Heimatländern genutzt werden, sofern sie in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind und sich auf eine molekularbiologische Testung stützen. Darüber hinausstehen aber auch die beiden Testzentren des Landkreises Freyung-Grafenau am Volksfestplatz und beim ehemaligen Zollabfertigungsgelände zur Verfügung. Wer kein Testergebnis nachweisen kann, vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Vorlage des Testergebnisses verstößt oder nicht unverzüglich über auftretende Symptome informiert, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann man einer Geldbuße belangt werden.

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