Wichtiger Schritt
Grenzübergang zu Deutschland geöffnet
Mit der heutigen Öffnung des Grenzübergangs Breitenberg-Hinteranger/Vorderanger neben Kollerschlag-Wegscheid für den (weiterhin noch) eingeschränkten Grenzübertritt wurde ein weiterer wichtiger Schritt zur Normalisierung der grenzüberschreitenden Beziehungen mit Deutschland gesetzt.
BEZIRK ROHRBACH. „Wir begrüßen die heute erfolgten Grenzöffnungen sowie die voraussichtliche schrittweise vollständige Herstellung der Reisefreiheit bis Mitte Juni“, freuen sich Wirtschaftskammer-Obmann Andreas Höllinger sowie die Landtagsabgeordneten Georg Ecker und Getraud Scheiblberger über die aktuelle Entwicklung. „Wir haben in den vergangenen Wochen eindringlich die Öffnung weiterer Grenzübergänge gefordert und auf spezielle Situationen an den diversen Grenzübergängen hingewiesen. Leider sind noch einige Punkte offen und es braucht an den derzeit noch geschlossenen Grenzen umgehend Ausnahmeregelungen für besonders betroffene Betriebe“, fordert Höllinger dringend rasche Maßnahmen.
Große Umwege zu Arbeitsplätzen
Eine von der WKO Rohrbach aktuell durchgeführt Umfrage unter Betrieben in den Grenzgemeinden über die Auswirkungen der geschlossenen Grenzen ergibt eine klares Bild über die zunehmend negativen Konsequenzen. „Mehr als 90 Prozent der befragten Betriebe sehen sich durch die Grenzschließungen beeinträchtigt bis stark beeinträchtigt“, erläutert WKO Leiter Klaus Grad die Ergebnisse. Die dadurch erwarteten Umsatzrückgänge liegen von 10 Prozent bis weit über 50 Prozent. Mehr als die Hälfte der Unternehmen gaben an, dass bei länger anhaltender Sperre ein Mitarbeiterabbau droht, ein Drittel rechnet mit notwendigen Sortimentseinschränkungen. „Ein besonderes Problem ist, dass viele Mitarbeiter aus der Nachbarregion große Umwege zu ihrem Arbeitsplatz in Kauf nehmen müssen“, zitiert Grad ein zentrales Problem der Betriebe, „immerhin befinden sich beide Grenzregionen in intensiven Arbeits- und Geschäftsbeziehungen, die im März abrupt unterbrochen wurden“.
"Öffnung der Grenzen ist wichtiger Schritt"
Ab 15. Juni soll es gänzlich freie Fahrt zwischen Österreich und Deutschland geben, bereits heute wurden mehrere kleinere Grenzübergänge zu Deutschland und Tschechien geöffnet. „Ich bin froh, dass es als ersten Schritt gelungen ist zahlreiche, kleinere Grenzübergänge zu öffnen. Gerade im grenznahen Bereich müssen wir die Pendler sowie die Betriebe unterstützen, damit sie ihre Produktion mit ihren Mitarbeitern wieder hochfahren können. Ähnliches gilt für landwirtschaftliche Betriebe, die ihre Anbauflächen über der Grenze haben“, betont Landeshauptmann Thomas Stelzer. Die angekündigte und gänzliche Öffnung der Grenzen zu Deutschland mit 15. Juni sieht Landeshauptmann Thomas Stelzer sehr positiv: „Offene Grenzen zu unserem wichtigsten Handelspartner sind ein wichtiger Schritt und eine Voraussetzung, damit Oberösterreichs Wirtschaft und der Arbeitsmarkt wieder Fahrt aufnehmen können und unser Bundesland wieder stark wird“. Landeshauptmann Thomas Stelzer hat sich in den vergangenen Tagen sowohl auf Bundesebene, als auch in mehreren Gesprächen mit den Bayern, zuletzt mit dem Chef der Bayerischen Staatskanzlei, Staatsminister Florian Herrmann, vehement für Lösungen eingesetzt.
Infos zu Grenzkontrollmaßnahmen
Zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus‘ wurden zu allen Nachbarländern Grenzkontrollen wieder eingeführt. Eine Einreise nach Österreich aus diesen Staaten ist ausnahmslos nur an bestimmten Grenzübergängen erlaubt. Personen, die aus diesen Ländern nach Österreich einreisen wollen, haben ein ärztliches Zeugnis über ihren Gesundheitszustand mit sich zu führen, das einen negativen molekularbiologischen Test auf SARS-CoV-2 bestätigt. Das Zeugnis darf bei der Einreise nicht älter als vier Tage sein. Personen, die ein solches Zeugnis nicht vorlegen können, wird die Einreise verwehrt.
Österreichischen Staatsbürgern oder Personen, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, ist es erlaubt, sich zu einer unverzüglich anzutretenden 14-tägigen selbstüberwachten Heimquarantäne zu verpflichten (Bestätigung durch eigenhändige Unterschrift). Wenn währenddessen ein molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 durchgeführt wird und dieser negativ ist, kann die 14-tägige selbstüberwachte Heimquarantäne beendet werden.
Folgenden Konstellationen/Personengruppen sind von den Maßnahmen ausgenommen:
- Güterverkehr
- Gewerblichen Verkehr (mit Ausnahme der gewerblichen Personenbeförderung),
- Repatriierungsfahrten
- Besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis, welche bei der Kontrolle glaubhaft zu machen sind
- Zwingenden Gründen der Tierversorgung im Einzelfall, welche bei der Kontrolle glaubhaft zu machen sind,
- Gemeinden Vomp-Hinterriss, Mittelberg und Jungholz
- Pendler-Berufsverkehr.
- Einsatzfahrzeuge im Sinne des § 26 StVO
- Personen, die der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung in Österreich unterliegen oder die über eine aus besonders berücksichtigungswürdigen medizinischen Gründen ausgestellte Behandlungszusage einer österreichischen Krankenanstalt verfügen, ist es erlaubt, nach Österreich einzureisen, wenn dies zur Inanspruchnahme unbedingt notwendiger medizinischer Leistungen in Österreich erfolgt. Bei der Einreise ist eine Bestätigung über die unbedingte Notwendigkeit der Inanspruchnahme einer medizinischen Leistung vorzuweisen. Die Mitnahme einer Begleitperson ist zulässig.
- Passagiere öffentlicher Verkehrsmittel, wenn das Verkehrsmittel auf seiner planmäßigen Route ohne Zwischenstopp ausländisches Territorium quert.
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