Aslylwerber in einer Lehre
Vorschlag von Ex-Ministerin Schramböck zieht weite Kreise

Viele Asylwerber finden eine Lehrstelle in Mangelberufen. | Foto: Foto: Fotolia/leno2010
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BEZIRK ROHRBACH, OÖ. Ex-Ministerin Margarete Schramböck (ÖVP) forderte vor kurzem, das Vorgehen im Falle eines negativen Asylbescheids bei sich in einer Lehre befindlichen Asylwerbern neu zu bewerten. Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) sprach sich daraufhin im "Ö1-Mittagsjournal" dafür aus, dass Asylwerber, die eine Lehre machen, nicht abgeschoben werden dürfen. Er plädiert für eine "Sonderregelung für diese Gruppe": Man solle ihnen zumindest die Ausbildung fertig machen lassen. Es dürfe keine Vermischung zwischen wirtschaftlicher Zuwanderung und Asyl geben. Er sieht dies als Auftrag für die neue Regierung, der dem Wirtschaftsstandort nutzen könnte. Neos-Spitzenkandidat für den Wahlkreis Mühlviertel, Martin Leibetseder, meint: „Offenbar kehrt bei einigen in der ÖVP Vernunft und Hausverstand beim Thema Abschiebung von Lehrlingen ein." Er verweist darauf, dass er und die Initiative sich immer für die sogenannte "3+2-Lösung" eingesetzt haben, welche vor einer Abschiebung noch während der Lehrzeit schützt, gleichzeitig aber kein automatisches Bleiberecht ermöglicht. Nach der Lehrzeit dürften Asylwerber damit noch zwei Jahre in Österreich bleiben. Im Anschluss können sie eine Rot-Weiß-Rot-Karte beantragen. Beantragen sie diese nicht, kehren sie mit einer fundierten Ausbildung und Arbeitserfahrung in ihr Herkunftsland zurück. "Der entsprechende Antrag der Neos von Sepp Schellhorn liegt ja bereits seit Juni im Parlament auf", heißt es in einer Stellungnahme dazu. 

"Verbot ist europarechtswidrig" 

Auch SPÖ-Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda will dazu demnächst einen Entschließungsantrag einbringen. Für Integrationslandesrat Rudi Anschober (Grüne) ist ein Verbot des Zugangs zur Lehre europarechtswidrig. In einer Aussendung dazu heißt es: "Das gewonnene Verfahren über den Zugang eines Asylwerbers zu einer Lehrausbildung in einem Tischlereibetrieb ist eine Bestätigung für Anschober, dass das Schließen des Zugangs zur Lehre im September 2018 durch die frühere Bundesregierung europarechtswidrig ist." In diesem Verfahren hätte das AMS (auf Basis einer Anweisung des Sozialministeriums) die Zustimmung zur Lehrausbildung im Regionalbeirat verweigert. Das Bundesverwaltungsgericht hingegen hätte der Beschwerde des Betroffenen bzw. des Unternehmens mit dem Hinweis auf die Umsetzungsnotwendigkeit der Aufnahmerichtlinie der EU zugestimmt mit der Auflage, ein Ersatzkraftprüfungsverfahren durchzuführen. Nachdem dabei keine lehrstellensuchenden Österreicher (oder Gleichgestellte) für die Stelle gefunden werden konnten, musste das AMS laut der Aussendung nun die Beschäftigungsgenehmigung für den Asylwerber auf seiner neuen Lehrstelle in der Tischlerei ausstellen. Bei zwei ähnlichen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes geht das AMS in Revision – dadurch wird darüber der Verwaltungsgerichtshof entscheiden. Anschober meint: “Es ist allerhöchste Zeit, dass die Bundesregierung und der Nationalrat dafür sorgen, dass diese offensichtliche Europarechtswidrigkeit, die schwere Nachteile für Betroffene, Integration und Wirtschaft bringt, beendet wird.“



"Nicht aus Jux und Tollerei entstanden"

Dagegen ist hingegen FPÖ-Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch. Die Rechtssprechung sei nicht aus Jux und Tollerei entstanden, heißt es in einer Aussendung ihrerseits.

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