Debatte um Salzburger Fiaker
Einstweilige Verfügung gegen Fiakervertrag

Die Zukunft der Fiaker in der Stadt Salzburg ist aufgrund einer einstweiligen Verfügung des Landesverwaltungsgerichts derzeit ungewiss. | Foto: VGT
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  • Die Zukunft der Fiaker in der Stadt Salzburg ist aufgrund einer einstweiligen Verfügung des Landesverwaltungsgerichts derzeit ungewiss.
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Mit 31. März endete die Ausschreibung der Fiaker Standplätze in der Stadt Salzburg. Damit verbunden hätte eine Vertragsverlängerung mit den Fiakern sein sollen. Eine einstweilige Verfügung des Landesverwaltungsgerichts schob dem jedoch nun den Riegel vor.

SALZBURG. Im Namen eines deutschen Fiakerunternehmers brachte Anwalt Berthold Hofbauer von der Kanzlei Heid & Partner einen Antrag beim Landesverwaltungsgericht ein. Der besagte Unternehmer fühlt sich durch die Art der Vergabe der Standplätze benachteiligt. Rechtsanwalt Hofbauer teilt diese Meinung. Aus seiner Sicht handelt es sich dabei um eine Konzessionsvergabe, die nicht rechtlich korrekt abgelaufen sei. Unterstützung erhalten sie auch vom Verein gegen Tierfabriken. Der VGT hatte erst im vergangenen Herbst scharfe Kritik an dem zugehörigen Fiaker-Amtsbericht geäußert.

Pressekonferenz zum Konflikt

Am Mittwoch, den 12. April, luden Anwalt Berthold Hofbauer und der Verein gegen Tierfabriken gemeinsam zu einer Pressekonferenz in die Paracelsus Kitchen ein. Bei dem Termin äußerte sich Berthold Hofbauer zur juristischen Problematik rund um die Vergabe der Standplätze. VGT-Obmann Martin Balluch erklärte indessen erneut die tierschutzrechtlichen Bedenken des Vereins. Auch ein anwesender Fiakerunternehmer aus Salzburg war dabei und äußerte sich grundsätzlich positiv zu der juristischen Aufarbeitung der Vergabe.

VGT-Obmann  Martin Balluch (li.) präsentierte bei der Pressekonferenz in Salzburg die mutmaßlichen Tierschutzverstöße der Salzburgs Fiaker. Rechtsanwalt Berthold Hofbauer erläuterte, warum aus seiner Sicht, die Ausschreibung der Stadt Salzburg rechtswidrig ist. | Foto: VGT
  • VGT-Obmann Martin Balluch (li.) präsentierte bei der Pressekonferenz in Salzburg die mutmaßlichen Tierschutzverstöße der Salzburgs Fiaker. Rechtsanwalt Berthold Hofbauer erläuterte, warum aus seiner Sicht, die Ausschreibung der Stadt Salzburg rechtswidrig ist.
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Die rechtliche Problematik

Eine deutscher Fiakerunternehmer soll sich durch die mutmaßliche Intransparenz der Vergabe der Fiakerstandplätze benachteiligt gefühlt haben. Er beauftragte daraufhin die Kanzlei Heid & Partner.

Laut Rechtsanwalt Berthold Hofbauer handelt es sich bei der Vergabe der Fiakerstandplätze um eine sogenannte Konzessionsvergabe. Diese sei klar von einer zivilrechtlichen Vereinbarung zu unterscheiden, worin auch schon die Problematik der derzeitigen Vertragsbestimmung begraben ist. Denn, so Berthold, eine korrekte Konzessionsvergabe hätte andere rechtliche Standards erfordert. So sei die Vergabeentscheidung der Stadt Salzburg zu intransparent und mangelhaft im Sinne der Tierschutzbestimmungen.

Anwalt Berthold Hofbauer erläuterte, dass aus seiner fachlichen Perspektive die Ausschreibung der Fiakerstandplätze auf vielen Ebenen rechtswidrig sei. | Foto: Philip Steiner
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Rechtsgutachten der Uni Wien

Die Kanzlei beauftragte den Rechtsexperten Markus Beham von der Uni Wien mit der Prüfung der Vergabeverträge der Stadt Salzburg im Bezug auf die Tierschutz Thematik. Beham soll in den Verträgen verfassungsrechtliche Mängel festgestellt haben, da sie konträr zu gesetzlichen Bestimmungen sogar eine Verschlechterung der Tierwohlbestimmungen darstellen sollen. Der neue Fiakervertrag sei dahingehend rechtswidrig, da er sowohl gegen Tierschutzbestimmungen des Bundesverfassungsgesetzes als auch gegen jene der Salzburger Landesverfassung verstoße.

Einstweilige Verfügung

Anwalt Berthold Hofbauer brachte dementsprechend einen Antrag beim Landesverwaltungsgericht Salzburg ein. Mit Erfolg. Das Gericht gab dem Antrag statt und beschloss eine einstweilige Verfügung. Für die Dauer des Nachprüfungsverfahrens des Landesverwaltungsgerichts muss die Stadt Salzburg die Vergabe jedenfalls pausieren. Wie lange das dauern wird, ist noch unklar.

Am Montag, den 17. April, findet am Landesverwaltungsgericht Salzburg eine mündliche Verhandlung zur Rechtskonformität der Vergabe der Fiakerstandplätze in Salzburg statt. Laut Berthold Hofbauer könnte das Ganze schon einige Monate dauern. Der Start für die neuen Verträge ist derzeit für den 1. Mai angesetzt. Es bleibt also spannend.

VGT-Obmann Martin Balluch kritisierte erneut, dass die Stadt Salzburg nicht auf die Tierschutzforderungen des VGT bezüglich der Fiaker eingehe. | Foto: Philip Steiner
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Kritik des VGT

VGT-Obmann Martin Balluch wies in der heutigen Pressekonferenz erneut auf die vom VGT georteten mutmaßlichen Missstände bei den Salzburger Fiakern hin. Der Verein soll im Juli 2022 insgesamt 73 Verstöße gegen die vorgeschriebenen Ruhetage der Pferde dokumentiert haben. Weiters will man viele Verstöße gegen die vorgeschriebene Fahrtroute der Fiaker sowie auch gewaltsame Verstöße - ein Pferd soll geschlagen worden sein, einem anderen soll man Chillipaste in den Mund geschmiert haben - beobachtet haben. Der Verein gegen Tierfabriken startete daher eine Petition für ein Fiakerverbot die über 25.000 Unterschriften erhielt. Bürgermeister Harald Preuner (ÖVP) verweigerte im November jedoch die Annahme der Petition. Mehr dazu hier:

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Auch Fiaker für Prüfung

Bei dem Pressetermin war auch ein Salzburger Fiaker anwesend. Er kritisierte mit scharfen Worten die Polemik des Vereins gegen Tierfabriken. Der Verein würde ihn und andere Fiaker pauschal als Tierquäler darstellen, was so einfach nicht stimme. Im späteren Verlauf einer etwas hitzigen Diskussion erklärte er jedoch, dass auch aus seiner Sicht die rechtliche Prüfung der Verträge und der Vergabe wichtig sei.

Ein anwesender Fiakerunternehmer aus Salzburg übte scharfe Kritik an den aus seiner Sicht polemischen Darstellungen des VGT. Positiv äußerte er sich aber zur rechtlichen Prüfung der Vergabe. | Foto: Philip Steiner
  • Ein anwesender Fiakerunternehmer aus Salzburg übte scharfe Kritik an den aus seiner Sicht polemischen Darstellungen des VGT. Positiv äußerte er sich aber zur rechtlichen Prüfung der Vergabe.
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