Null Toleranz bei Belästigungen an Schulen
5-Punkte Plan wird umgesetzt / Schulen müssen bei Verdacht umgehend Meldung erstatten / Enge Zusammenarbeit mit Polizei
SALZBURG (pl). Angesichts der Vorkommnisse an der Neuen Mittelschule Schlossstraße, wo drei Schülerinnen offensichtlich über einen längeren Zeitraum von vier schulpflichtigen Asylwerbern bzw. einem Asylberechtigten tätlich angegriffen und sexuell belästigt wurden, ohne dass Schulleitung und Behörden davon informiert wurden, hat der Landesschulrat für Salzburg im Auftrag von Landeshauptmann Wilfried Haslauer heute, Donnerstag, 14. Jänner, einen 5-Punkte Plan präsentiert, der derartige Vorfälle in Zukunft verhindern und die Aufklärung beschleunigen soll. Der Plan enthält folgende fünf Punkte (Quelle: Land Salzburg):
1. Unterstützung von Lehrern und Schulleitungen
Für den Bereich der Beschulung von Asylwerbern und -berechtigten wurde ein eigener Koordinator im Landesschulrat bestellt. Dieser dient als Informationsdrehscheibe und unterstützt die Schulen. Weiters werden den Pflichtschulen für das laufende Schuljahr 25 Planstellen für Sprachförderung zusätzlich vom Bildungsressort des Landes für Sprachförderung und Integration zur Verfügung gestellt, weil der Bund bis jetzt trotz vielfacher Ankündigungen keine zusätzlichen Ressourcen zur Verfügung stellt.
2. Null-Toleranz-Anweisung für Lehrer
Alle Lehrer im Land Salzburg werden informiert und angewiesen, dass bei Verdacht von Übergriffen auf Schülerinnen und Schüler umgehend Meldung an die Schulleitung zu erstatten ist.
3. Enge Kooperation mit der Polizei
Gemeinsam mit der Polizei wird jedem Verdacht nachgegangen. Hierzu gibt es eigene Kontaktbeamte, die mit dem Landesschulrat für Salzburg in Kontakt stehen.
4. Psychologische Betreuung für Betroffene und Suspendierungen bei bestätigtem Verdacht
Opfer von Belästigungen sowie deren Familien und die Klassengemeinschaft werden umgehend von Schulpsychologen betreut. Sollte sich der Verdacht in den Einvernahmen bestätigen, werden zum Schutz der Opfer und der mutmaßlichen Täter umgehend vorläufige Suspendierungen ausgesprochen.
5. Maßnahmenpaket mit Schulpartnern
Ein Maßnahmenpaket, das klare Verhaltensregeln und Konsequenzen bei Verstößen regeln soll, wird gemeinsam mit Lehrer-, Schüler- und Elternvertretern erarbeitet. Hierbei steht sowohl die Wertevermittlung als auch die Verpflichtung zur Verwendung der deutschen Sprache in der Schule im Mittelpunkt.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.