Betrunkener Radfahrer
Rumäne stürzte schwer mit Fahrrad

Ein alkoholisierter Radfahrer ohne Helm stürzte mit seinem Fahrrad.  | Foto: Symbolfoto/pixabay
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  • Ein alkoholisierter Radfahrer ohne Helm stürzte mit seinem Fahrrad.
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Alkoholisierter Radfahrer ohne Helm stürzte mit seinem Fahrrad. Einsatzfahrzeug des Roten Kreuzes lieferte den Unfalllenker in das Salzburger Landesklinikum mit Verletzungen unbestimmten Grades ein.

SALZBURG. Bereits am 31.  März .2024, gegen 16:45 Uhr, lenkte ein 31-jähriger Rumäne sein Fahrrad den Söllheimer Bach stadteinwärts kommend in Richtung Salzach. Kurz vor der Brücke, die in die Rauchenbichlerstraße führt, kam der Fahrradfahrer auf Grund seiner Alkoholisierung  selbstverschuldet zu Sturz. Der in der Stadt wohnhafte Biker kann sich aufgrund seiner Alkoholisierung an den Unfallhergang nicht mehr erinnern.

Der Unfalllenker war ohne Helm unterwegs. | Foto: Symbolfoto: Peter J. Wieland
  • Der Unfalllenker war ohne Helm unterwegs.
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Der Unfalllenker wurden in die SALK gebracht.  | Foto: Symbolfoto/Rotes Kreuz Salzburg
  • Der Unfalllenker wurden in die SALK gebracht.
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Ohne Helm unterwegs

Der Radfahrer trug zum Zeitpunkt des Unfalles keinen Fahrradhelm. Noch vor Ort wurde das Unfallopfer vom Roten Kreuz Salzburg erstversorgt und zu weiteren Behandlung in das Salzburger Universitätsklinikum (SALK) verbracht. Er erlitt im Bereich des Kopfes Verletzungen unbestimmten Grades. Ein im Universitätsklinikum durchgeführter Alkoholtest mit dem Alkomaten ergab einen relevanten Messwert von 1,15mg/l.

Alkoholisierte Fahrradunfälle können zum Führerscheinentzug führen. | Foto: Symbolfoto/LPD Salzburg
  • Alkoholisierte Fahrradunfälle können zum Führerscheinentzug führen.
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Zur Sache

Für Radfahrerinnen/Radfahrer gilt ein Alkohollimit von 0,8 Promille (0,4 mg Alkohol je Liter Atemluft). Wer in einem durch Drogen beeinträchtigten Zustand Fahrrad fährt, muss mit einer Strafe zwischen 800 Euro und 3.700 Euro rechnen. Stellt die Behörde mangelnde Verkehrszuverlässigkeit fest, kann Ihnen Ihr Kfz-Führerschein entzogen werden.

Es gelten folgende Strafsätze bei Übertretung des Alkohollimits:

Strafsätze bei Übertretung
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  • Ab 0,8 Promille (0,4 mg/l Atemluft): 800 bis 3.700
  • Ab 1,2 Promille (0,6 mg/l Atemluft): 1.200 bis 4.400
  • Ab 1,6 Promille (0,8 mg/l Atemluft): 1.600 bis 5.900 
  • Verweigerung des Alkotests: 1.600 bis 5.900

Quelle: Bundeskanzleramt

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