Betrunkener Radfahrer
Rumäne stürzte schwer mit Fahrrad
Alkoholisierter Radfahrer ohne Helm stürzte mit seinem Fahrrad. Einsatzfahrzeug des Roten Kreuzes lieferte den Unfalllenker in das Salzburger Landesklinikum mit Verletzungen unbestimmten Grades ein.
SALZBURG. Bereits am 31. März .2024, gegen 16:45 Uhr, lenkte ein 31-jähriger Rumäne sein Fahrrad den Söllheimer Bach stadteinwärts kommend in Richtung Salzach. Kurz vor der Brücke, die in die Rauchenbichlerstraße führt, kam der Fahrradfahrer auf Grund seiner Alkoholisierung selbstverschuldet zu Sturz. Der in der Stadt wohnhafte Biker kann sich aufgrund seiner Alkoholisierung an den Unfallhergang nicht mehr erinnern.
Ohne Helm unterwegs
Der Radfahrer trug zum Zeitpunkt des Unfalles keinen Fahrradhelm. Noch vor Ort wurde das Unfallopfer vom Roten Kreuz Salzburg erstversorgt und zu weiteren Behandlung in das Salzburger Universitätsklinikum (SALK) verbracht. Er erlitt im Bereich des Kopfes Verletzungen unbestimmten Grades. Ein im Universitätsklinikum durchgeführter Alkoholtest mit dem Alkomaten ergab einen relevanten Messwert von 1,15mg/l.
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Zur Sache
Für Radfahrerinnen/Radfahrer gilt ein Alkohollimit von 0,8 Promille (0,4 mg Alkohol je Liter Atemluft). Wer in einem durch Drogen beeinträchtigten Zustand Fahrrad fährt, muss mit einer Strafe zwischen 800 Euro und 3.700 Euro rechnen. Stellt die Behörde mangelnde Verkehrszuverlässigkeit fest, kann Ihnen Ihr Kfz-Führerschein entzogen werden.
Es gelten folgende Strafsätze bei Übertretung des Alkohollimits:
Strafsätze bei Übertretung
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- Ab 0,8 Promille (0,4 mg/l Atemluft): 800 bis 3.700
- Ab 1,2 Promille (0,6 mg/l Atemluft): 1.200 bis 4.400
- Ab 1,6 Promille (0,8 mg/l Atemluft): 1.600 bis 5.900
- Verweigerung des Alkotests: 1.600 bis 5.900
Quelle: Bundeskanzleramt
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