Gewalt in der Familie
Salzburger bedrohte Mutter und Schwester
Häusliche Gewalt in der Stadt Salzburg. Mann bedrohte Mutter und Schwester. Die Polizei führte eine Verhaftung durch.
SALZBURG: Zu einem Fall von häuslicher Gewalt kam es in der Stadt Salzburg: am Dienstag, 24.01.2023, gegen 14:30 Uhr, bedrohte ein 43-jähriger Salzburger seine 77-jährige Mutter und seine 54-jährige Schwester gefährlich.
Es wurde gegen den Mann ein Betretungs- und Annäherungsverbot erlassen. Durch die Staatsanwaltschaft wurde die Festnahme angeordnet. Er wurde festgenommen.
Zur Sache
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Häusliche Gewalt
Als "Häusliche Gewalt" werden Gewalttaten bezeichnet, die zwischen Personen geschehen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben oder eine enge (familiäre) Beziehung haben oder hatten. Sie umfasst vor allem Gewalt zwischen Eltern und Kindern sowie Partnern und Expartnern.
Rechtlicher Rahmen im Überblick
Das erste "Gewaltschutzgesetz" ist am 1. Mai 1997 in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurden rechtliche Voraussetzungen für einen raschen und effizienten Schutz von Opfern vor häuslicher Gewalt geschaffen. Die Polizei wurde erstmals dazu ermächtigt, gegen Personen, von denen Gewalt droht (Gefährder), das Betreten jener Wohnung zu verbieten, in der die gefährdete Person lebt. Zudem können Gefährder weggewiesen werden, wenn die Wohnung nicht freiwillig verlassen wird. Der damit verwirklichte Grundsatz "Wer schlägt, der geht" ermöglicht der gefährdeten Person, in der vertrauten Umgebung zu bleiben.
Weitere gesetzliche Anpassungen
Zuletzt wurde ein weiteres Schutzinstrument eingeführt: Zusammen mit dem Betretungsverbot wird dem Gefährder seit 1. Jänner 2020 auch verboten, sich dem Opfer auf weniger als 100 Meter zu nähern. Dieses Annäherungsverbot schützt das Opfer also überall, wo es sich aufhält, nicht mehr nur in der Wohnung, in der es lebt.
[/i]Quelle: Bundeskanzeleramt
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