Alkoholverbot am Salzburger Bahnhofs-Vorplatz
SALZBURG. Ab sofort herrscht am Salzburger Bahnhofsvorplatz ein striktes Alkoholverbot - eine entsprechende Regelung hat der Gemeinderat vor wenigen Tagen erlassen. „Gemeinsam mit den noch zu setzenden sozialen Maßnahmen wollen wir mit diesem ordnungspolitischen Schritt einen Beitrag zu einer spürbaren Entschärfung dieses Brennpunktes schaffen und hoffen, damit einen ersten Schritt zu einer Attraktivierung des Bahnhofsvorplatzes als Entree in die Stadt zu setzen“, erklärt Bürgermeister Harald Preuner.
Konsum von Alkohol ist untersagt
Das Verbot gilt für den gesamten Südtirolerplatz und Teile des Engelbert-Weiß-Wegs. Untersagt ist der Konsum alkoholischer Getränke. Nicht betroffen ist jede Konsumation in Schanigärten oder auch der Heimtransport von Alkohol beim Weg zum Bahnhof oder retour von den dortigen Geschäften. Das Verbot für den Bahnhofsvorplatz gilt täglich von sechs bis 24 Uhr.
Geldstrafen bis zu 300 Euro
Verstöße gegen die Bestimmungen des Alkoholverbots gelten als Verwaltungsübertretung und können mit Geldstrafen bis zu 300 Euro geahndet werden. Überwacht wird das Alkoholverbot von MitarbeiterInnen des Amts für Öffentliche Ordnung gemeinsam und in Abstimmung mit der Polizei.
Begleitend zum Alkoholverbot setzt die Stadt weitere Maßnahmen, um die Aufenthaltsqualität am Bahnhofsvorplatz zu verbessern. Gelingen soll dies etwa mit dem Paket „kulturschiene“ oder einem Bündel an Sozialmaßnahmen. Diese werden unter anderem in Kooperation mit dem Bahnsozialdienst der Caritas entwickelt.
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