Kollegium
Einigung über Vergleich mit Ex-Bürgermeister Heinz Schaden
Im Stadtratskollegium am Donnerstag, 10. Februar 2022, einigte man sich darauf, an dem Vergleich mit Ex-Bürgermeister Heinz Schaden festzuhalten. Es soll nun doch keinen Widerruf geben.
SALZBURG. Erleichtert über die Einigung zeigt sich Schadens Parteikollege, SPÖ-Vizebürgermeister Bernhard Auinger. „Beide Seiten sind nun zu einer tragfähigen Lösung gekommen. Auch wenn der oder die eine im Magistrat Heinz Schaden noch gerne länger leiden gesehen hätte, war das Kollegium dann doch lösungsorientierter und akzeptierte den Vergleichs-Lösungsvorschlag. Das Thema Widerruf des Vergleichs ist somit vom Tisch“, so Auinger.
2021 auf Vergleich geeinigt
Die Stadt verlangte von ihrem ehemaligen Bürgermeister Heinz Schaden, der wegen der Übertragung von Zinstauschgeschäften im Swap-Prozess verurteilt wurde, die Anwalts- und Gutachterkosten in Höhe von über 500.000 Euro zurück.
Schaden hatte der Stadt 200.000 Euro für einen Vergleich angeboten - die Verhandlungen blieben rund 1,5 Jahre ohne Ergebnis.
Im September 2021 einigten sich Schaden und die Stadt am Landesgericht Salzburg auf einen Vergleich. Schaden muss 250.000 Euro an die Stadt zurückzahlen.
Ende Jänner 2022 wollte die Stadt den Vergleich widerrufen. Grund dafür waren steuerrechtliche Bedenken. Heute, 10. Februar 2022, habe man sich im Kollegium dann letztendlich auf eine Lösung und auf den bestehenden Vergleich geeinigt. Der Widerruf des Vergleichs scheint damit vom Tisch zu sein. Der Stadtsenat soll am 21. Februar den Vergleich beschließen.
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