Kurzparkzone Salzburg Süd tritt in Kraft
SALZBURG. Am kommenden Montag, zweiter Juli, tritt die neue, gebührenfreie Kurzparkzone in Salzburg Süd in Kraft. Die bestehenden Kurzparkzonen beidseits der Alpenstraße werden dazu Richtung Süden bis zur Hellbrunner Brücke erweitert. Betroffen sind rund 1.000 Stellplätze. Die Neuregelung gilt werktags von Montag bis Freitag jeweils neun bis 19 Uhr. Die maximale Parkdauer beträgt drei Stunden. Eine Parkuhr mit eingestellter Ankunftszeit ist gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe zu legen.
Ausnahmebewilligung für Anrainer
Ziel der neuen Kurzparkverordnung ist, den südlichen Teil der Stadt vom Parkdruck durch Pendler zu entlasten. Pendler sollen dadurch zum Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel und zur Benutzung der Park & Ride-Anlagen gebracht werden.
Bewohner, die über keinen Abstellplatz auf Privatgrund verfügen, können um eine zwei Jahre gültige Ausnahmebewilligung für die Bewohnerparkzone „A“ zum Dauerparken ansuchen. Die Kosten dafür betragen 80 Euro plus 14,30 Euro Gebühr. Das Verkehr- und Straßenrechtsamt hat bereits 4.700 potentiell betroffene Personen (Hauptwohnsitz, älter als 17 Jahre) persönlich angeschrieben. Bislang wurden rund 200 Ausnahmebewilligungen erteilt.
Strafen in Höhe von 25 Euro
Die Stadt Salzburg macht mit Plakaten und blauen Bodenmarkierungen an den Zufahrtsstraßen auf die Neuregelung aufmerksam. In engen Straßenbereichen innerhalb der Zonen sind legale Stellflächen durch weiße Winkel bzw. Striche am Boden gekennzeichnet. Gestraft wird erst ab der zweiten Geltungswoche. Die Höhe der Organstrafverfügung beträgt dann 25 Euro.
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