Raumordnungsabteilung lehnt Erweiterung der Mönchsberggarage ab

Der geplante Ausbau der Mönchbserggearage um 654 Stellplätze widerspreche dem Räumlichen Entwicklungskonzept (REK) der Stadt, stellte die Raumordnungsabteilung in ihrem Bescheid fest. | Foto: Franz Neumayr
  • Der geplante Ausbau der Mönchbserggearage um 654 Stellplätze widerspreche dem Räumlichen Entwicklungskonzept (REK) der Stadt, stellte die Raumordnungsabteilung in ihrem Bescheid fest.
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Die Ablehung der Erweiterung der Mönchsberggarage durch die Raumordungsabteilung des Landes – ressortverantortlich ist LH-Stv. Astrid Rössler (GRÜNE) – sorgt für Ärger bei den Verantwortlichen in der Stadt Salzburg, allen voran Bgm. Heinz Schaden. Und dieser Ärger beschränkt sich nicht auf fachliche Aspekte. "Wir wissen aus gesicherter Quelle, dass das ein Alleingang der Ressortchefin war, dass die Fachabteilung gänzlich anderer Meinung war", berichtet Schaden im Gespräch mit den Bezirksblättern. Ob er Rössler Willkür vorwerfe? "Das ist ein starkes Wort, aber diese Entscheidung ist nicht fachlich begründet", ist Salzburgs Bgm. Heinz Schaden.

Er, Schaden, werde nicht mehr aktzeptieren, dass das alleine eine Angelegenheit Rösslers sei. "Jetzt ist die ganze Landesregierung gefragt." Die Stadt will nun alle juristischen Möglichkeiten prüfen und den Bescheid "selbstverständlich" beeinspruchen.

Der geplante Ausbau der Mönchbserggearage um 654 Stellplätze widerspreche dem Räumlichen Entwicklungskonzept (REK) der Stadt, stellte die Raumordnungsabteilung in ihrem Bescheid fest. Die von der Stadt vorgelegten Ausgleichsmaßnahmen für die Schaffung zusätzlicher Garagenplätze – wie die Reduktion von oberirdischen Parkplätzen – seien unzureichend und zu wenig konkret. Außerdem sei die mögliche Verlagerung von oberirdischen Bewohnerparkplätzen von der Oberfläche in die Tiefgarage – laut REK sollen dadurch urbane Lebensräume gewonnen werden – in die Planungen nicht teinbezogen worden.

"Dass die beantragte Garagenerweiterung selbst mit den erforderlichen Begleitmaßnahmen zur Reduktion von Oberflächenstellplätzen insgesamt zu einer Entlastung und Verbesserung der Verkehrssituation (auch in Bezug auf Lärm- und Luftschadstoffe) führt, ist im Verfahren nicht erkennbar geworden. Vielmehr ist davon auszugehen, dass es zu einer Verkehrszunahme und Verschlechterung für die Bewohner kommt", heißt es dazu aus dem Ressort von LH-Stv. Rössler

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