Rückenwind für Windkraft in Salzburg
Im Auftrag von Energie- und Naturschutz-Landesrat Sepp Eisl wurde in den vergangenen Wochen die Möglichkeit der Errichtung von Windrädern in Salzburg geprüft. In einem Gespräch im März hat Landesrat Sepp Eisl den Projektbetreibern von "Kolowind" zugesagt, dass er sie bei der Suche nach Lösungen unterstützt. Das Ergebnis lautet nun: Windkraftanlagen können ohne naturschutzrechtliche Bewilligung errichtetet werden, wenn die Gemeinde im Flächenwidmungsplan eine Sonderfläche dafür ausweist.
"Die Gemeinden können mit der Ausweisung einer 'Sonderfläche' nach Paragraph 34 eine Widmung für Windkraftanlagen durchführen. Diese Möglichkeit besteht durch das neue Salzburger Raumordnungsgesetz seit 1.4.2009. Sonderflächen zählen nach dem Raumordnungsgesetz zur Widmungskategorie Bauland. Projekte auf Baulandflächen wiederum unterliegen nach dem Naturschutzrecht außerhalb von Schutzgebieten keiner Bewilligungspflicht. Daraus ergibt sich, dass für Windkraftanlagen auf ausgewiesenen 'Sonderflächen' keine naturschutzrechtliche Bewilligung notwendig ist. Solche Widmungen führen Gemeinden unter Hörung des Regionalverbandes und der Nachbargemeinden durch. Somit ist eine Interessenabwägung und Prüfung gegeben", sagt Landesrat Sepp Eisl. In Schutzgebieten ist auch weiterhin eine naturschutzrechtliche Bewilligung notwendig.
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