Gericht beschließt
Salzburger Mönchsberggarage darf erweitert werden
Der Verwaltungsgerichtshof hat die Revision der Menschen, die gegen den Ausbau der Garage sind, zurückgewiesen. Damit ist es fix: für die Erweiterung der Salzburger Mönchsberggarage mit 654 neuen Parkplätzen ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig.
SALZBURG. Nun können die Vorarbeiten für die Erweiterung der Garage im Mönchsberg mit gutem Gewissen fortgesetzt werden. Der Verwaltungsgerichtshof stellte seinem Beschluss vom 11. März, am Nachmittag des 24. März 2022 zu und bestätigte damit, dass die Revision der Garagengegner zurückgewiesen wurde. Der Beschluss bestätigt die Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtshofs: für die Garagen-Erweiterung, ein rund 40-Millionen-Euro-Projekt, sei keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig.
"Das Ergebnis freut uns und überrascht uns nicht, es war ja schon in vielen vorangegangenen Verhandlungen und Entscheidungen diese Rechtsauffassung der Salzburger Landesregierung und des Bundesverwaltungsgerichts vertreten worden", sagt Helmut Sattler, Geschäftsführer der Salzburger Parkgaragen Gesellschaft. Er teilt mit, dass mit dem Urteil die genehmigten Vorarbeiten am Krauthügel wie geplant fortgesetzt werden. Anders sieht es Umwelt- und Baustadträtin Martina Berthold.
"Verkehrspolitisch wäre der Bau von hunderten Parkplätzen mitten in der Salzburger Altstadt ein verheerender Rückschritt" Martina Berthold
Sie meint: "Mit oder ohne UVP: Der Ausbau der Mönchsberggarage ist widersinnig. Er negiert alle Klimaziele und trägt mit Sicherheit nicht zu der Energiewende bei, die wir in so dringend brauchen."
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