Sanierungsscheck auf 6.500 EUR erhöht

Landesrat Sepp Eisl besucht das Haus der Familie Fingerlos nach erfolgter Sanierung | Foto: Foto: LPB Neumayr
  • Landesrat Sepp Eisl besucht das Haus der Familie Fingerlos nach erfolgter Sanierung
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Die Bundesregierung hat heute die Richtlinien für den Sanierungsscheck 2011 veröffentlicht. Ab 1. März 2011 ist es möglich über die Bausparkassen Förderansuchen einzubringen. "Wer schnell ist, wird die Nase vorn haben", sagt Energie-Landesrat Sepp Eisl. Insgesamt werden bis zu 20 Prozent der Investitionskosten max. 6.500 EUR gefördert. "Zusätzlich ermöglicht die Bundesregierung zwei Förderschienen. Zum einen die umfassende Sanierung, welche die Reduktion des Heizwärmebedarfs auf 75 kWh/m² pro Jahr vorschreibt, und zum anderen die Teilsanierung, bei der der Heizwärmebedarf um mindestens 30 Prozent gegenüber dem Bestand gesenkt werden muss", so Eisl weiter. Beim Förderansuchen ist wichtig, dass ein Energieausweisberechner die Daten auf dem Antrag bestätigt. Ebenfalls wird größter Wert darauf gelegt, dass keine Arbeiten vor dem Einbringen des Förderansuchens begonnen werden bzw. keine Materialien vorher gekauft werden. Erst wenn das Ansuchen bei der jeweiligen Zentrale der Bausparkasse eingelangt ist, werden im Förderfall Rechnungen anerkannt. Wer auf Nummer sicher gehen will, muss mit dem Start der Arbeiten auf die offizielle Förderzusage warten. Weitere Informationen und die Antragsformulare wurden vom Land Salzburg unter www.seppeisl.at/sanieren bereit gestellt.

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