Pendler in Österreich nehmen zu: Pauschale beim BMF jährlich beantragen.

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Viele Österreicher pendeln täglich oder wöchentlich zum Arbeitsplatz, verzichten aber auf die Pendlerpauschale. Hier erfahren Sie, wie Sie diesen Betrag beim Finanzamt jährlich beantragen und ausbezahlt bekommen.

In Österreich müssen immer mehr Arbeitnehmer von zuhause zu ihrer Arbeitsstätte pendeln. Viele davon überregional in andere Gemeinden, Bezirke oder sogar Bundesländer (laut Arbeitsmarktservice auf ams.at). Dabei ist vielen noch nicht klar, wann und wie viel Pendlerpauschale sie jährlich einreichen können, um die Fahrtkosten zu minimieren.

Wie beantragt man die Pendlerpauschale jährlich?

Die Pauschale kann auf zwei Arten beantragt werden: monatlich über den Arbeitgeber oder jährlich beim Finanzamt im Rahmen des Steuerausgleichs. Vor Einreichen des Steuerbescheids sollte daher unbedingt der Online-Pendlerrechner für Österreich herangezogen werden. Dabei sind die Distanz zwischen Wohnort und Arbeitsstätte, sowie die Zumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel einzutragen. Das errechnete Resultat des Rechners (kleine oder große Pendlerpauschale), sowie der Pendlereuro sind im Lohnsteuerausgleich-Formular (Arbeitnehmerveranlagung) anzugeben. Informieren Sie sich dabei auch über die antragslose Arbeitnehmerveranlagung. Bei dieser müssen Sie den Steuerbescheid dennoch manuell einreichen, wenn sich Ihre Pendlerpauschale ändert.

Nebenberuflich selbstständige Arbeitnehmer müssen diesen Betrag beim Einkommensteuerbescheid gelten machen.

Nun wird nicht nur die Steuerrückzahlung vom Finanzamt überprüft und durchgeführt, sondern auch die Auszahlung der Pauschale für pendelnde Arbeitnehmer. Weitere Informationen, Studien und Tipps zur Pendlerpauschale bietet die Arbeiterkammer Wien online auf ihrer Website unter wien.arbeiterkammer.at, sowie der Info-Manager Statistik Austria.

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