Schutz
Jugendanwaltschaften wollen Lücken im Kinderschutzgesetz schließen

Jedes Kind hat ein Recht auf Schutz vor Gewalt. | Foto: Symbolbild: Unsplash
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Die jüngsten Vorkommnisse zeigen zum wiederholten Mal Defizite im Kinderschutz auf Organisations- und struktureller Ebene auf. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs (kija) sind sich einig, dass jetzt die historische Chance besteht, Lücken im Kinderschutz zu schließen.

SALZBURG. Geschehen soll dies durch die Schaffung eines Bundeskinderschutzgesetzes, das einen einheitlichen, umfassenden und aktiven Kinderschutz - basierend auf den beiden Säulen Prävention und Intervention - in Österreich regeln soll.

Mit dem Beginn der Sommerferien brechen viele Kinder in ein Ferienlager auf. Für sie ist es eine willkommene Gelegenheit, um gemeinsam mit anderen Kindern und Jugendlichen Abenteuer fernab vom schulischen Leistungsdruck zu erleben. Für die Eltern wiederum sind die Betreuungsangebote eine notwendige Hilfe, um die Ferien zu überbrücken. Doch die aktuellen Fälle verunsichern und bei manchen Familien schwingt auch Sorge mit. Ist das Kind im Feriencamp sicher? So wie Kinder das Recht auf Schutz vor Gewalt haben, sollen Eltern darauf vertrauen können, dass ihre Kinder an einem gefahrlosen Ort sind und Spaß haben.

Kennst du die Rechte von Kindern und Jugendlichen?

Recht auf Schutz vor jeglicher Art von Gewalt

Artikel 5 des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern und Artikel 19 der UN-Kinderrechtskonvention schützen Kinder vor Gewalt in all ihren Formen – nicht nur vor sexuellen Übergriffen, sondern auch vor physischer und psychischer Gewalt. Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreies Aufwachsen – körperliche Bestrafungen, die Zufügung seelischen Leides, sexueller Missbrauch und andere Misshandlungen sind verboten! Die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte zeigen, dass es trotz aller Bemühungen auch in Organisationen, die Kinder betreuen, unterrichten, behandeln oder begleiten immer wieder zu Kinderrechtsverletzungen kommt. Generell bergen Systeme immer das Risiko, dass die handelnden Personen aus unterschiedlichen Gründen die Integrität der Kinder gefährden können. Das ist meist ein trauriger Hinweis darauf, dass es auf Organisations- und struktureller Ebene Defizite gibt. Um genau diese blinden Flecken zu erhellen und das Risiko zu minimieren, braucht es einen verbindlichen nationalen Rechtsrahmen, der ein sicheres Umfeld für Kinder schafft. Organisationen sollen dazu verpflichtet werden, ihre Risiken zu analysieren, ihren Blick zu schärfen und Präventionsstrategien festzulegen. Doch wie kann das erreicht werden?

Berufsverbot ausweiten kann nur ein Schritt von vielen sein

Anlässlich der jüngsten Ereignisse gibt es politische Vorstöße, um Fälle wie diese zukünftig zu verhindern. Konkret wird eine Ausweitung des Berufsverbotes angestrebt. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs sind der Überzeugung, dass diese Maßnahme nicht ausreichend ist. Um das zu veranschaulichen genügt ein Blick auf die statistischen Zahlen zu § 220b Strafgesetzbuch: Schon jetzt ist der vorhandene gesetzliche Rahmen in der Realität kaum relevant: 2019 gab es lediglich zwei Verurteilungen und 2020 gar keine.

Oftmals sind es Vorfälle im juristischen „Graubereich“, einhergehend mit einer Versetzung an einen anderen Dienstort oder einem Wechsel der Arbeitsstelle und der Gefährdung anderer Kinder. Der Schutzbereich dieser Bestimmung gilt nur für eine beruflich ausgeübte Tätigkeit und erfasst nur Wiederholungstäte. Gerade in Österreich leistet das Ehrenamt einen wichtigen Beitrag. Hier sind andere Maßnahmen nötig, um Kinder vor möglichen Gefahren wirksam zu schützen.

Die Kinder und Jugendanwaltschaft fordert ein österreichweites Schutzgesetz für Kinder.  | Foto: Symbolbild: Unsplash
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Es braucht ein umfassendes österreichweites Kinderschutzgesetz

Aus Sicht der kija Österreich braucht es daher ein umfassendes Kinderschutzgesetz auf bundesgesetzlicher Ebene. Und zwar als verbindlichen Rahmen für alle Organisationen, ob ehrenamtlich oder hauptberuflich geführt: von Bildungseinrichtungen und Nachhilfeinstituten bis hin zu Sport- und Musikvereinen, vom Internat bis zu den Tageseltern, von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bis hin zu kirchlichen Ordensträgern, vom Gesundheitsbereich (Krankenanstalten, Ambulatorien, niedergelassene Ärzte) bis zum Transportwesen. Dieses Kinderschutzgesetz muss einheitlich im gesamten Bundesgebiet gelten. Das ist insofern der einzig richtige Weg, weil sich die UN-Kinderrechtskonvention an das Land Österreich und damit an den Bund richtet. Was für Frauen gilt, sollte umso mehr für Kinder gelten! Dass es diese einheitlichen Standards in Österreich nicht gibt bzw. die von allen Expert:innen kritisierte Verländerung der Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 2019 zu weiteren Diskrepanzen innerhalb des kleinen Österreichs (beispielsweise beim Zugang zu psychosozialen Diensten) führte, bemängelte der UN-Kinderrechteausschuss zuletzt 2020 massiv.

In unserem Bundesland leben derzeit 104.000 Kinder und Jugendliche. Obwohl es verboten ist erfahren davon 26.000 Kinder häusliche Gewalt. | Foto: Symbolbild Unsplash
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Mehr Wachsamkeit und ein institutionell festgelegtes Vorgehen

Um tatsächlich eine Verbesserung im Kinderschutz zu erreichen, muss an zwei Stellschrauben gedreht werden: der Prävention und der Intervention. Hier braucht es eine gesetzliche Verankerung, die alle wichtigen Akteuren im Kinderschutz - wie beispielsweise Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte, Beratungsstellen und Polizei in einem Kooperationsnetzwerk zusammenführt. Weiters braucht es konkrete Handlungsrichtlinien, die in einem Kinderschutzkonzept festgeschrieben werden. Am Beginn eines solchen steht eine Risikoanalyse, die auslotet, wo Gefahren entstehen und wie man diesen begegnen könnte. Präventive Maßnahmen sehen in einem Internat anders aus als in einem Sportverein. Konkret sieht das so aus: Jede Organisation, die mit Kindern arbeitet, sollte vorbeugende Schutzmaßnahmen sowie ein festgelegtes institutionelles Vorgehen bei Verletzungen erarbeiten. Dazu gehören Meldungsketten bei einem Verdachtsfall sowie eine verpflichtende begleitende Beratung durch Fachkräfte der Kinderschutzzentren. Diese fachliche Begleitung muss dringend als Aufgabe der Kinderschutzzentren gesetzlich verankert werden.

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