Covid-19
Landeszahnärztekammer äußert Unmut zur neuen Teststrategie
Die mit 1. April in Kraft getretene COVID-19-Screening Verordnung legt fest, dass zukünftig pro Person und Monat höchstens fünf molekularbiologische Tests (PCR-Tests) gratis in Anspruch genommen werden dürfen. Da es für Zahnärzte keine Ausnahmen geben soll, fordern die Landeszahnärztekammern für Oberösterreich, Salzburg, Vorarlberg, Burgenland und Steiermark eine umgehende Korrektur von der Politik.
SALZBURG. Ausnahmen von der gültigen Teststrategie gibt es für MitarbeiterInnen und BesucherInnen von Krankenanstalten, APH und Kurhäusern. Diese Bestimmung sieht keine Ausnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ärztlichen und zahnärztlichen Ordinationen bzw. für Zahnärztinnen und Zahnärzte selbst vor, auch für diesen Personenkreis ist die Inanspruchnahme von Gratis PCR-Tests auf fünf pro Monat beschränkt.
Keine Ausnahmen für Zahnärzte?
Aufgrund der nach wie vor hohen Infektionszahlen und des extrem hohen Infektionspotentials im zahnmedizinischen Behandlungsbereich erscheint den Ärztekammern für Zahnärzte dieses Vorgehen absolut verantwortungslos und zeuge von mangelnder Wertschätzung gegenüber der Zahnärzte. Die Präsidentschaft der Landeszahnärtztekammern richtet sich deshalb mit einer direkten Forderung an das Gesundheitskammer: "Wir fordern den Gesundheitsminister auf, diesen offensichtlichen Fehler zu korrigieren und die Testmöglichkeiten auf die beschriebenen Personengruppen umgehend auszuweiten."
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