Erhebung der ORF-Haushaltsabgabe ab 1. Jänner 2024
Alles was du zum ORF-Beitrag wissen musst
Mit 1. Jänner 2024 ersetzt die neue ORF-Haushaltsabgabe die bisherige GIS-Gebühr in Salzburg. Der Betrag beträgt in Salzburg 15,30 Euro pro Monat und muss von einer volljährige Person pro Hauptwohnsitz-Adresse entrichtet werden. Alles was du zur Umstellung beachten musst, erfährst du im Beitrag.
SALZBURG. Die GIS-Gebühr steht für "Gebühren Info Service" und ist eine Rundfunkgebühr, die in ganz Österreich erhoben wird, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wie beispielsweise den ORF, zu finanzieren. Unabhängig davon ob ein Fernseher oder ein Radio im Haushalt vorhanden ist, wird die Gebühr in jedem Haushalt erhoben.
Schließen der "Streaming-Lücke"
Weil Internet-Empfangsgeräte von der Zahlungspflicht nicht umfasst sind, hat der Verfassungsgerichtshof die bisherige gesetzliche Regelung mit 31. Dezember 2023 aufgehoben - das Schließen der sogenannten "Streaming-Lücke". Mit Beginn des Jahres 2024 wird die GIS-Gebühr deshalb durch die ORF-Haushaltsabgabe ersetzt.
ORF-Beitrag ab 1. Jänner 2024
Die Abgabe, die eine volljährige Person pro Hauptwohnsitz-Adresse zu zahlen hat, beträgt in Salzburg ab 1. Jänner 2024 15,30 Euro pro Monat - das liegt deutlich unter der bisherigen GIS-Gebühr. Die sogenannten Landesabgaben die in manchen Bundesländern noch dazu kommen, entfallen in Salzburg. Je nach Zahlweise kann der ORF-Beitrag alle zwei Monate (30,60 Euro), zwei mal jährlich (91,80 Euro) oder einmal jährlich (183,60 Euro), aber immer im Voraus, bezahlt werden.
Der ORF bietet in ganz Österreich ein breites, multimediales Angebot an Information, Kultur, Bildung, Unterhaltung, Kinderprogramm, Religion und Sport. Mit diesem Beitrag können die folgenden Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch weiterhin finanziert werden:
- 4 Fernsehkanäle (ORF 1, ORF 2, ORF III, ORF SPORT+)
- 9 Landesstudios mit eigenen Beiträgen für TV
- 3 österreichweite Radiosender (Ö3, Ö1, FM4)
- 9 Regional-Radiosender aus den Bundesländern
- ORF-TVThek
- ORF-TELETEXT
- ORF.at
- ORF Sound
- ORF Topos
- Social Media-Profile
- umfangreiches Korrespondentennetz
Anmeldung und Befreiung
Die Anmeldung zur neuen ORF-Gebühr ist verpflichtend, andernfalls drohen hohe Verwaltungsstrafen. Befreit von der Gebühr können Personen werden, die folgende Leistungen beziehen und deren Haushaltsnettoeinkommen bestimmte Werte nicht überschreiten:
- Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld
- Studien-/Schülerbeihilfe
- Lehrlingsentschädigung
- Pflegegeld
- Pension
- Arbeitslosengeld
- Mindestsicherung
- Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln (soziale Bedürftigkeit)
Ob du einen Antrag auf Befreiung stellen kannst, kannst du beim Befreiungsrechner online testen.
Was muss ich konkret tun?
Personen- und Adressdaten sowie die Zahlungsart und -weise werden ab dem 1. Jänner 2024 automatisch in das neue System des GIS Gebühren Info Service GmbH (ab 1. Jänner 2024 dann ORF-Beitrags Service GmbH) übernommen.
Personen, die also bereits Radio und/oder Fernseher angemeldet haben und somit bestehende GIS-Teilnehmer sind, müssen nichts unternehmen. Konkrete Fallbeispiele dazu findest du Online.
Wie registriere ich mich?
Ist an einem Hauptwohnsitz jedoch noch niemand angemeldet, so muss jetzt eine volljährige Person bei der GIS registriert werden, die dann ab Jänner 2024 für die Zahlung des ORF-Beitrags verantwortlich ist. Das gilt auch für Personen, die keine Rundfunkempfangsgeräte besitzen, diese entfernt, TV-Geräte ohne Tuner gekauft oder den Tuner ausgebaut haben. Hier kommst du zur Registrierung.
Das könnte dich auch interessieren:
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.