Arbeitsmarkt Salzburg
Neue Mitarbeiter einstellen trotz Kurzarbeit
Missverständliche Formulierung bei der Regelung zur Kurzarbeit: Während der Kurzarbeit dürfen Unternehmen sehr wohl neue Mitarbeiter einstellen.
SALZBURG. Dürfen Betriebe in Kurzarbeit neue Mitarbeiter anstellen? Diese Frage stellten sich viele Salzburger Unternehmen in den letzten Wochen. Wir haben bei Tanja Graf, der Salzburger Abgeordneten zum Nationalrat nachgefragt. Die ÖVP-Politikerin stellt klar: "Ja, das ist möglich."
"Beschäftigungsstand ist zu halten"
Zu Missverständnissen habe die Formulierung geführt, dass der Beschäftigungsstand der Mitarbeiter in Kurzarbeit zu halten sei. "Das ist tatsächlich etwas missverständlich aufzufassen. Gemeint ist damit, dass alle zur Kurzarbeit angemeldeten Mitarbeiter gehalten werden müssen. Es ist aber möglich, neue Mitarbeiter auch während der Kurzarbeit einzustellen", so Graf. Nicht möglich sei es aber, diese neu eingestellten Mitarbeiter in Kurzarbeit zu schicken. Auch die Anstellung über Arbeitskräfteüberlassung (Personalbereitstellung, Personalleasing) ist während der Kurzarbeit nicht erlaubt.
Neustartbonus soll helfen
"Natürlich möchten wir die Arbeitgeber dazu ermutigen, neue Mitarbeiter aufzunehmen und den Arbeitsmarkt damit forcieren", so Graf.
Dazu gibt es außerdem den sogenannten "Neustartbonus". Eine Förderung, die Menschen, die vor der Arbeitslosigkeit Vollzeit beschäftigt waren, jetzt aber nur eine Teilzeitanstellung bekommen, unterstützen soll. Ihr Lohn wird vom AMS auf 80 Prozent des letzten Netto-Vollzeitlohnes aufgestockt.
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