Salzburg beschließt neues Sozialunterstützungsgesetz
Sozialunterstützung: Was verändert sich? Was bleibt?

Das viel diskutierte Sozialunterstützungsgesetz wurde vergangene Woche im Salzburger Ausschuss beschlossen. Was aber bedeutet das für die Zukunft der Bezieher*innen?


Eine Übersicht:


Wohnen
Beim Salzburger Spezialthema Wohnen lassen sich sowohl Verschlechterungen als auch Abfederungsmaßnahmen feststellen. Durch die, vom Grundsatzgesetz vorgegebene, Anrechnung der Sonderzahlungen wird künftig auch die (erweiterte) Wohnbeihilfe als Einkommen angerechnet, wodurch sich die Gesamtsumme der Leistungen für Bezieher*innen reduzieren wird. Um diesen Verlust abzufedern, wird der höchstzulässige Wohnungsaufwand in Salzburg angehoben.

„Im Zuge der Veränderungen im Wohnbereich begrüßen wir die Anhebung des höchstzulässigen Wohnaufwandes, ob das ausreichen wird um die Verluste auszugleichen, wird sich aber wohl erst zeigen“,

sorgt sich Bayer Carmen, Sprecherin der Salzburger Armutskonferenz.

Familien- & Kinderarmut
Im Kampf gegen Kinderarmut muss ebenfalls auf Verschlechterungen hingewiesen werden. Durch den vom Bund bestimmten Entfall der Sonderzahlungen verlieren Kinder pro Jahr rund 380€, wie die Arbeiterkammer Salzburg berechnet hat. Trotz der verringerten Leistung bleibt der Kinderrichtsatz im Vergleich zur Mindestsicherung unverändert bei 21% bestehen.

„Besonders im Kampf gegen Kinderarmut hätten wir uns eine Erhöhung des Richtwertes auf zumindest 25% gewünscht. Mit dem Beibehalten des Status quo wird sich die Lage der Armuts- und Ausgrenzungsgefährdeten Kinder in Salzburg kaum zum besseren entwickeln."

so Bayer. Gute Nachrichten gibt es für Alleinerziehende: in Form des sogenannten Alleinerzieherbonus werden sie weitere Zuschläge erhalten.

Pensionist*innen & Working Poor

Für Salzburger*innen, denen trotz Arbeit oder Pension zu wenig bleibt, wird es ebenfalls Veränderungen geben: Nach einer vorläufigen Berechnung der AK-Salzburg, kann eine alleinstehende Pensionistin durch den Entfall der Pensionssonderzahlungen bis zu 1.500€ pro Jahr an Unterstützung verlieren. Aufgrund derselben bundesgesetzlichen Regelung wird auch für Berufstätige, welche zusätzlich zum Einkommen aus der Sozialunterstützung aufstocken, das Urlaubs- und Weihnachtsgeld zur leistungsreduzierenden Falle. In jedem Fall positiv anzumerken ist hier die Beibehaltung der Berufsfreibeträge.

Sanktionen

Strengere Regelungen sind auch bei den Arbeits- und integrationsbezogenen Sanktionen geplant. Künftig darf der Lebensunterhalt bereits nach drei bis vier Pflichtverletzungen auf ein Viertel bis hin zur völligen Einstellung der Leistungen herabgesetzt werden.

„Derart strenge Sanktionen haben das Potential, Menschen noch weiter in die Armutsfalle zu treiben anstatt sie in irgendeiner Form zu motivieren.“

kritisiert Bayer die neuen Bestimmungen.

Fazit
Trotz der Erarbeitung von positiven Maßnahmen, wie den erhöhten Freibeträgen für Berufstätige und Vermögen, dem Alleinerzieherbonus und der Anhebung des höchstzulässigen Wohnaufwandes, besteht noch Raum für Verbesserungen. Diesen gilt es, im Dialog zwischen Politik und den Salzburger Sozial- und Bildungseinrichtungen bestmöglich zu definieren und gesetzlich zu verankern.

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