Parlament unterstützt Immobilienkauf
Gebührenbefreiung bei Wohnungskauf ab 1. April
Gebührenbefreiung für Wohnungsankauf bei Eigenbedarf ab 1. April. Freibetrag von 500.000 Euro kommt. Gilt für Wohnungspreise bis 1,9 Millionen Euro. Luxuswohnungen sind ausgeschloßen. Befristung auf zwei Jahren.
SALZBURG. Der Wohnungsmarkt in ganz Österreich ist ob der hohen Preise, der Zinsen und der gesetzlichen Bestimmungen beim Wohnungsankauf (KIM-Verordnung) angespannt. Das Parlament hat nun eine Entlastung für Wohnungsankäufer im Parlament beschlossen. Die Gebührenbefreiung tritt bereits ab dem 1. April in Kraft und ist vorerst bis Ende Juni 2026 befristet. Beim Kauf für den Eigenbedarf gilt ein Freibetrag von 500.000 Euro.
Keine Luxusimmobilien vorgesehen
Ab einer Höhe von zwei Millionen ist der volle Betrag zu zahlen. Für die künftigen Wohnungsbesitzer gibt es aber einige Punkte zu beachten. Nicht alle Bereiche des Ankaufs sind in Hinkunft steuerfrei. Nicht davon betroffen ist zum Beispiel die Grunderwerbssteuer. "Das Wohnbau- und Baupaket bringt eine Entlastung bei Grundbuchseintragungsgebühren. Diese Entlastung beträgt bei einer Fremdfinanzierung immerhin bis zu 11.500 Euro", informiert der Präsident der Notariatskammer Salzburg, Claus Spruzina.
Eigenbedarf als Voraussetzung
Für den Erwerb der Wohnung gilt ein "dringender Wohnungsbedarf". "Als dringender Wohnungsbedarf ist die Anmeldung eines Hauptwohnsitzes in der betreffenden Immobilie eine Bedingung. Die Regelung gilt für Immobilienkäufe nach dem 31. März 2024 und dem Einlangen des Eintragungsantrags ab 1. Juli 2024 beim Grundbuchsgericht. Die Maßnahme wird auf zwei Jahre befristet. Sie gilt demnach bis spätestens 30. Juni 2026", erläutert Spruzina.
Länder bekommen nun zusätzliches Geld, um Schwerpunkte im Wohnbau zu setzen. Fokus muss auf optimiertes Zusammenspiel der Fördergelder aus Wohnbaupaket, Finanzausgleich und Erneuerbaren-Wärme-Gesetz gelegt werden.
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