Arbeitsmarkt Salzburg
Noch 21.000 Beschäftigte in Kurzarbeit

Alle erforderliche Unterlagen und Fristen findest du auf der Seite des AMS. | Foto: AMS
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Zahlreiche Salzburger Betriebe haben den zeitlichen Rahmen der Kurzarbeit bereits ausgeschöpft. Nun liegt eine Richtlinie vor, mit der die Kurzarbeit bis Ende September ausgedehnt werden kann. Außerdem wurde eine Regelung getroffen, die Unternehmen vor drohenden Rückzahlungen bewahrt.

SALZBURG. Mehr als 8.600 Unternehmen haben im Bundesland Salzburg in Folge der Corona-Krise Kurzarbeit beansprucht. 130.000 Arbeitsplätze waren/sind davon betroffen. Derzeit arbeiten noch fast 21.000 Beschäftigte in Kurzarbeit.

Sozialpartnervereinbarung: Kurzarbeit kann bis 30. September ausgedehnt werden

„Viele Unternehmen benötigen diese Unterstützung auch weiterhin“, sagt die Landesgeschäftsführerin der Arbeitsmarktservice Salzburg, Jacqueline Beyer. „Eine neue Richtlinie auf Basis einer Sozialpartnervereinbarung regelt jetzt, dass Betriebe, welche die drei Monate Kurzarbeit nach der Erstgewährung und weitere drei Monate Verlängerung bereits ausgeschöpft haben, die Kurzarbeit bis 30. September ausdehnen können“, informiert die AMS-Chefin. Außerdem könne in Fällen, in denen der Kurzarbeitszeitraum die drei Monate nicht ausschöpft, ein Änderungsbegehren auf Ausschöpfung des Kurzarbeitszeitraums eingebracht werden.

Kurzarbeitsbeihilfe auch für "neue Mitarbeiter"

Ein weiterer wesentlicher Punkt wird in der neuen Richtlinie geregelt. „Das Damoklesschwert einer generellen Beihilfenrückzahlung für einen Teil der Beschäftigten wurde nun von den Betrieben genommen. Wenn diese nämlich für Beschäftigte bereits Kurzarbeitsbeihilfe abgerechnet und erhalten haben, die vor Kurzarbeitsbeginn noch keinen vollen Monat im Betrieb beschäftigt waren, dann muss das AMS diese Beihilfe zurückfordern. Um aber einen generellen Verlust der Kurzarbeitsbeihilfe für diesen Personenkreis abzuwenden, kann für diese Personen nun rückwirkend ein Erstbegehren bis spätestens 30. September eingebracht werden.“

Wichtig für Unternehmen: Alle mit den neuen Regelungen in Verbindung stehenden Anträge und Begehren müssen ausnahmslos über das eAMS-Konto eingebracht werden.

"Zur Kurzarbeit neu ab 1. Oktober wird es eine neue Vereinbarung der Sozialpartner geben. Sobald diese vorliegt, wird sofort darüber informiert. Bis dahin ersucht wir, von Anfragen abzusehen."
Landesgeschäftsführerin Jacqueline Beyer

Alle erforderliche Unterlagen und Fristen findest du auf der Seite des AMS.

>>HIER<< findest du die Zahlen vom AMS zum Monat August.

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